{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2018-01-25", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2017-00408_2018-01-25.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217898&W10_KEY=13823230&nTrefferzeile=32&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "7d21af86a6a901cbec48997136135ec6"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2017.00408"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 25.01.2018  VB.2017.00408"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 25.01.2018  VB.2017.00408"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 25.01.2018  VB.2017.00408"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Bauen ausserhalb der Bauzone: Erstellung eines Weihers und einer Feuchtwiese in der Landwirtschaftszone.  Das als gegenstandslos gewordene und somit abgeschriebene (erste) Rekursverfahren kommt f\u00fcr den im zweiten Rekursverfahren nicht mehr als Partei beteiligten Beschwerdef\u00fchrer 2 einem Obsiegen gleich, und ihm k\u00f6nnen f\u00fcr das vorinstanzliche Verfahren keine Kosten auferlegt werden. Zudem steht ihm eine Parteientsch\u00e4digung zu (E. 2). L\u00e4rmschutzrechtliche Beurteilung der vom Weiher ausgehenden Froschlaute: Der Weiher hat die Planungswerte (Art. 23 USG) einzuhalten. Daf\u00fcr wurden keine Belastungsgrenzwerte festgelegt, weshalb die L\u00e4rmemissionen im Einzelfall zu beurteilen sind (E. 6.4). Unter Ber\u00fccksichtigung der zugewiesenen L\u00e4rmempfindlichkeitsstufe, der H\u00e4ufigkeit und Wahrscheinlichkeit sowie der Art des Auftretens von Froschlauten und der Distanz des Wohnhauses des Beschwerdef\u00fchrers zum geplanten Weiher gehen vom Weiher keine mehr als m\u00e4ssig st\u00f6renden L\u00e4rmemissionen aus (E. 6.5).  Die Inanspruchnahme von Fruchtfolgefl\u00e4chen der Nutzungseignungsklasse 6 steht dem Weiher inkl. Feuchtwiese nicht entgegen, da die verlustig gehenden Fl\u00e4chen zu kompensieren sind und die Vorinstanz Alternativstandorte gepr\u00fcft hatte (E. 8.4 und 8.6). Auch die weiteren geltend gemachten entgegenstehenden Interessen \u00fcberwiegen die Interessen an der Realisierung des Weihers inkl. Feuchtwiese nicht. Die \u00fcbrigen Voraussetzungen von Art. 24 RPG sind ebenfalls erf\u00fcllt (E. 3 und 9.4).  Teilweise Gutheissung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:56:48", "Checksum": "62a118f6f216a197f35f9cb403b2507f"}