{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "06.12.2017", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2017-00434_06-12-2017.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217746&W10_KEY=4467070&nTrefferzeile=76&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "4b16ae0215a81b29890c11e9a7e0211a"}, "Num": [" VB.2017.00434"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 17..2.06.1  VB.2017.00434"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 17..2.06.1  VB.2017.00434"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 17..2.06.1  VB.2017.00434"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Widerruf Niederlassungsbewilligung/Familiennachzug | Scheinehe. Kurz nach Erteilung der Niederlassungsbewilligung liess sich der Beschwerdef\u00fchrer von seiner Schweizer Ehefrau scheiden. Ein Jahr sp\u00e4ter heiratete er eine Landsfrau. Wohl spricht die kurze Zeit des Kennenlernens der Ex-Ehegatten sowie der enge Zusammenhang zwischen der Erteilung der Niederlassungsbewilligung und der Aufl\u00f6sung der Ehe f\u00fcr eine Scheinehe. Indessen w\u00fcrdigte die Vorinstanz zu Unrecht die vielen \u00fcbereinstimmenden Aussagen zum Kennenlernen, die detailreichen Kenntnisse zum Vorleben und zur Person des ehemaligen Ehegatten nicht. Der Vorwurf, der Beschwerdef\u00fchrer habe als Gegenleistung f\u00fcr sein Aufenthaltsrecht seiner damaligen Schweizer Ehegattin geldwerte Leistungen erbracht, indem er hierf\u00fcr Bankkredite aufgenommen habe, konnte der Beschwerdef\u00fchrer anhand von \u00dcberweisungsbest\u00e4tigungen im Umfang von Fr. 25'000.- an seine erkrankten Eltern im Heimatland entkr\u00e4ften. Die von der Vorinstanz aufgef\u00fchrten Indizien reichen f\u00fcr die Annahme einer Scheinehe nicht aus. Vom Widerruf der Niederlassungsbewilligung des Beschwerdef\u00fchrers ist abzusehen und es ist der jetzigen Ehefrau des Beschwerdef\u00fchrers und dem gemeinsamen Kind die Aufenthaltsbewilligung zu erteilen. Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:47:19", "Checksum": "3655e593d657d4b9a6ddd32ddb0fbe29"}