{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "14.02.2018", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2017-00440_14-02-2018.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217951&W10_KEY=4467069&nTrefferzeile=81&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "8209b811c11a9d0b9d58810c7820f714"}, "Num": [" VB.2017.00440"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 18..2.14.0  VB.2017.00440"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 18..2.14.0  VB.2017.00440"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 18..2.14.0  VB.2017.00440"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "\u00c4nderung des Handelsregistereintrags | [Zul\u00e4ssigkeit der Verwendung der geografischen Bezeichnung \"Z\u00fcrich\" im Namen eines im Handelsregister eingetragenen Vereins] Vereine haben keine Gesch\u00e4ftsfirma; sie unterstehen grunds\u00e4tzlich dem Namensrecht. Die firmenrechtlichen Anforderungen gelten aber immerhin f\u00fcr Vereine, die sich mit ihrem Namen in das Handelsregister eintragen lassen (E. 2.1). Geografische Bezeichnungen d\u00fcrfen grunds\u00e4tzlich f\u00fcr die Bildung einer Gesch\u00e4ftsfirma frei verwendet werden. Sie unterstehen jedoch dem Wahrheitsgebot und dem T\u00e4uschungsverbot. Dies gilt namentlich dort, wo sie vom Publikum als Hinweis auf den Sitz des Unternehmens aufgefasst werden; wird der Sitz verlegt, ist die Firma zu \u00e4ndern (E. 2.3). Ein mit einer Orts- oder Gemeindebezeichnung identischer Kantons- oder Regionsname muss nicht per se als Hinweis auf den Sitz verstanden werden. Vielmehr ist danach zu fragen, ob die geografische Bezeichnung im konkreten Einzelfall bei der Kundschaft und generell bei Dritten lokale Vorstellungen hervorruft, welche zu rechtserheblichen T\u00e4uschungen Anlass geben  (E. 4.3). Der Name des Vereins weist auf sein r\u00e4umliches T\u00e4tigkeitsgebiet hin und grenzt ihn zudem gegen\u00fcber den in anderen Regionen bzw. Kantonen t\u00e4tigen Vereinen, welche zur gleichen Organisation geh\u00f6ren, ab. Der Vereinsname gibt keinen Anlass zu rechtserheblichen T\u00e4uschungen.  Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 20:58:10", "Checksum": "ae3b4b74053ab5db79ba5c1cb0f02668"}