{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "07.12.2017", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2017-00449_07-12-2017.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217760&W10_KEY=4467070&nTrefferzeile=69&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "e8af9b2b1697bc1d106cc9c39b66306f"}, "Num": [" VB.2017.00449"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 17..2.07.1  VB.2017.00449"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 17..2.07.1  VB.2017.00449"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 17..2.07.1  VB.2017.00449"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe: \u00dcbernahme von Kosten einer Operation. Die Beschwerdef\u00fchrerin ersuchte die Sozialbeh\u00f6rde um \u00dcbernahme eines Kostenteils f\u00fcr eine Operation ihrer Wirbels\u00e4ule, welche gem\u00e4ss ihren Angaben in keinem \u00f6ffentlichen Spital, sondern nur in einer Privatklinik und \u00fcberdies nur von wenigen \u00c4rzten in der Schweiz vorgenommen werden k\u00f6nne. Die Sozialbeh\u00f6rde wies dieses Gesuch nach Einholen eines Berichtes durch den Vertrauensarzt, welcher zum Schluss kam, der Eingriff k\u00f6nne in einem \u00f6ffentlichen Spital vorgenommen werden, ab. Die vertrauens\u00e4rztliche Beurteilung setzte sich jedoch nicht mit der infrage stehenden Notwendigkeit der Operation in einer bestimmten Klinik auseinander. Da es zudem um die Frage geht, ob und wie ein komplexer Eingriff an der Wirbels\u00e4ule m\u00f6glich ist, kann die fachliche Beurteilung, ob die Behandlung notwendig und von Nutzen ist, nicht einem allgemein praktizierenden Hausarzt \u00fcbertragen werden (E. 4.3.3). Weiter waren die Unterlagen, worauf sich der Bericht st\u00fctzte, nach einer weiteren Operation der Beschwerdef\u00fchrerin, deren Gesundheitszustand sich offenbar seither verschlechtert hatte, nicht mehr aktuell (E. 4.3.4-5). Der Bericht bildete somit keine gen\u00fcgende Grundlage, um das Gesuch der Beschwerdef\u00fchrerin abzuweisen, weshalb die Sache zur weiteren Abkl\u00e4rung zur\u00fcckzuweisen ist (E. 4.4). Grundlagen zur medizinischen Grundversorgung (E. 2.2-4). Teilweise Gutheissung und R\u00fcckweisung der Sache zur weiteren Abkl\u00e4rung und neuem Entscheid."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:47:22", "Checksum": "4e7ba71cd2b7e1bd119fec1bf22c2d16"}