{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-12-21", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2017-00463_2017-12-21.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217838&W10_KEY=13823230&nTrefferzeile=65&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "0a37ff234d528c8733a4b90e4302249a"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2017.00463"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 21.12.2017  VB.2017.00463"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 21.12.2017  VB.2017.00463"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 21.12.2017  VB.2017.00463"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "polizeiliche Bewilligung f\u00fcr Veranstaltung | Polizeiliche Bewilligung f\u00fcr Veranstaltung: Aktuelles Rechtsschutzinteresse und Zust\u00e4ndigkeit. Die Beschwerdef\u00fchrerinnen r\u00fcgen eine \u00dcberweisung ihres Rekurses gegen eine Polizeibewilligung f\u00fcr einen Theateranlass in der N\u00e4he ihres Wohnorts vom Bezirksrat an den Statthalter anstatt an das Baurekursgericht. Des Weiteren wehren sie sich gegen den durch die Veranstaltung entstehenden L\u00e4rm.  Da die Veranstaltung unterdessen bereits durchgef\u00fchrt wurde, haben die Beschwerdef\u00fchrerinnen infolge Zeitablaufs kein aktuelles Rechtsschutzinteresse mehr, wobei auch kein Fall vorliegt, in dem von dessen Erfordernis abgesehen werden k\u00f6nnte. Trotz Gegenstandslosigkeit in der Hauptsache besteht ein rechtlich gesch\u00fctztes Interesse an der \u00dcberpr\u00fcfung der vorinstanzlichen Kostenfolgen (E. 3). Pr\u00fcfung der Zust\u00e4ndigkeit des Statthalters in summarischer Beantwortung der Frage, ob ein baurechtlicher Zusammenhang gegeben war, der zu einer Nutzungs\u00e4nderung mit baurechtlicher Bedeutung und damit zu einer baurechtlichen Bewilligungspflicht gef\u00fchrt h\u00e4tte (E. 4.5). Zusammenfassung der Rechtsprechung zu tempor\u00e4ren Veranstaltungen (E. 4.6). Vorliegend konnte davon ausgegangen werden, dass das Theaterprojekt noch vom Nutzungszweck des Austragungsortes erfasst war, womit eine baurechtliche Bewilligungspflicht entfiel und der Statthalter zum Entscheid in dieser Sache zust\u00e4ndig war (E. 4.7-9).  Vereinigung. Abschreibung zufolge Gegenstandslosigkeit. Best\u00e4tigung der vorinstanzlichen Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:56:10", "Checksum": "41da3fb5ff8f6b3147a2be4a85c75bbb"}