{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "25.10.2017", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2017-00484_25-10-2017.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217621&W10_KEY=4467071&nTrefferzeile=50&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "a0f454842db81b5f3863a5a0d316ff98"}, "Num": [" VB.2017.00484"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 17..2.25.1  VB.2017.00484"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 17..2.25.1  VB.2017.00484"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 17..2.25.1  VB.2017.00484"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufenthaltsbewilligung | H\u00e4rtefall. Sozialhilfeabh\u00e4ngigkeit. Kriterien bei der Pr\u00fcfung eines H\u00e4rtefallgesuchs (E. 2.2). Die Beschwerdef\u00fchrerin ist vor sieben Jahren vorl\u00e4ufig aufgenommen worden. Sie ist weder beruflich noch sozial integriert und spricht nur wenig Deutsch. Zudem wird sie, teils auch unverschuldet, von der Sozialhilfe unterst\u00fctzt (E. 2.2.2). Die zwei j\u00fcngeren Kinder der Beschwerdef\u00fchrerin befinden sich noch in einem anpassungsf\u00e4higen Alter. Ihre \u00e4lteste mittlerweile elfj\u00e4hrige Tochter ist in der Schweiz geboren und hat bisher ihr ganzes Leben hier verbracht. Je nachdem, welchen schulischen bzw. beruflichen Weg sie einschlagen wird, k\u00f6nnte unter Umst\u00e4nden bereits in zwei Jahren die Suche nach einer (Schnupper-)Lehrstelle anstehen. Angesichts der rechtlichen und faktischen Einschr\u00e4nkungen einer vorl\u00e4ufig Aufgenommenen k\u00f6nnte dies allenfalls zur Anerkennung eines pers\u00f6nlichen H\u00e4rtefalls f\u00fchren (E. 2.3.3). Es liegt keine offensichtlich unhaltbare oder willk\u00fcrliche Beweisw\u00fcrdigung vor (E. 2.4). In Gesamtw\u00fcrdigung der genannten Umst\u00e4nde kann den Vorinstanzen keine rechtsverletzende Ermessensaus\u00fcbung vorgeworfen werden (E. 2.5). Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit (E. 3).   Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:47:01", "Checksum": "187098f6cf4c878c022e71d1256c2cb3"}