{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "08.11.2017", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2017-00506_08-11-2017.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217649&W10_KEY=4467071&nTrefferzeile=31&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "5c8a9cc5ad92aaf2eef77533ad66c1bb"}, "Num": [" VB.2017.00506"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 17..2.08.1  VB.2017.00506"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 17..2.08.1  VB.2017.00506"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 17..2.08.1  VB.2017.00506"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Klassenzuteilung | [Schulhauszuteilung] Die Zuteilung zu den Schulh\u00e4usern nach geografischen Kriterien unter zus\u00e4tzlicher Ber\u00fccksichtigung der sich daraus ergebenden Klassengr\u00f6ssen entspricht den Vorgaben des \u00fcbergeordneten Rechts. Es br\u00e4uchte besondere Gr\u00fcnde, um die Tochter der Beschwerdef\u00fchrenden einer Klasse zuzuteilen, die bereits 25 Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler umfasst (E. 3.2). Der Schulweg mit einer L\u00e4nge von 1,1 km ist f\u00fcr eine Erstkl\u00e4sslerin zumutbar (E. 3.3). Dass die Beschwerdef\u00fchrenden ihre Tochter w\u00e4hrend des Rekursverfahrens f\u00fcr den Fr\u00fchst\u00fcckstisch in einem anderen Schulhaus anmeldeten, vermag die Zuteilung nicht zu beeinflussen (E. 3.4). Die Beschwerdef\u00fchrenden konnten nicht davon ausgehen, ihre Tochter werde dem gleichen Schulhaus zugeteilt, in dem sie bereits den Kindergarten besuchte und ihre \u00e4ltere Schwester die Primarschule absolviert (E. 3.5). Wird ein Entscheiddispositiv der Vorinstanz angefochten, weil es im Widerspruch zur vorinstanzlichen Begr\u00fcndung steht, kann das Verwaltungsgericht die fragliche Anordnung ohne Verstoss gegen das Verbot der reformatio in peius sch\u00fctzen, wenn es der Begr\u00fcndung der Vorinstanz nicht beitritt (E. 4.2). Der Vorwurf der Vorinstanz, die Ausgangsverf\u00fcgung sei mangelhaft begr\u00fcndet, ist unzutreffend, weshalb die im Dispositiv angeordnete volle Kostentragung durch die Beschwerdef\u00fchrenden zu sch\u00fctzen ist (E. 4.3). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:47:07", "Checksum": "691f698c872cebdae2d861435573d016"}