{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-12-12", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2017-00533_2017-12-12.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217778&W10_KEY=13823230&nTrefferzeile=88&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "265a812ebcbcd0efbda1ae36a588dc26"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2017.00533"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 12.12.2017  VB.2017.00533"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 12.12.2017  VB.2017.00533"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 12.12.2017  VB.2017.00533"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe: K\u00fcrzung des Grundbedarfs wegen Verletzung von Auflagen. Der Termin zur Anh\u00f6rung der Beschwerdef\u00fchrerin zur beabsichtigten Leistungsk\u00fcrzung wurde zu kurzfristig angesetzt; es war der Beschwerdef\u00fchrerin nicht m\u00f6glich, zur geplanten K\u00fcrzung Stellung zu nehmen. Da die Leistungsk\u00fcrzung ohnehin aufzuheben ist, kann offenbleiben, ob die Geh\u00f6rsverletzung aus prozess\u00f6konomischen Gr\u00fcnden geheilt werden k\u00f6nnte (E. 4.3). Bei arbeitsf\u00e4higen Hilfesuchenden, welche die Teilnahme an einer Massnahme ablehnen, ist eine Auflage oder Weisung unter K\u00fcrzungsandrohungen zu erlassen, worin festzuhalten ist, was konkret von ihm bzw. ihr verlangt wird (E. 5.1). Vorliegend fehlt es an einer ausdr\u00fccklich erteilten konkreten Weisung der Beschwerdegegnerin an die Beschwerdef\u00fchrerin, die Lehre wiederaufzunehmen bzw. nicht abzubrechen. Zwar wurde die Beschwerdef\u00fchrerin von der Beschwerdegegnerin in den Unterst\u00fctzungsbeschl\u00fcssen schriftlich aufgefordert, \"mit dem Sozialdienst und allen involvierten Stellen\" zu kooperieren. Jedoch erweist sich diese allgemeine Aufforderung als zu wenig konkret, als dass die an Minderintelligenz leidende Beschwerdef\u00fchrerin voraussehen konnte, dass der Abbruch der im Rahmen von beruflichen Massnahmen der IV absolvierten Lehre K\u00fcrzungen der Sozialhilfe im Umfang von 30 % ausl\u00f6sen w\u00fcrde. Es fehlt somit nicht nur an einer konkreten Handlungsanweisung der Sozialbeh\u00f6rde, sondern auch an der Androhung der K\u00fcrzung der wirtschaftlichen Hilfe bei Abbruch bzw. Nichtwiederaufnahme der Lehre (E. 5.2). Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:33:38", "Checksum": "87e137593153ecb93c8b17cd4f492546"}