{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "07.03.2018", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2017-00547_07-03-2018.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=218019&W10_KEY=4467069&nTrefferzeile=46&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "a9e24cee2f674c8f0cbae2dc6b05d95d"}, "Num": [" VB.2017.00547"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 18..2.07.0  VB.2017.00547"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 18..2.07.0  VB.2017.00547"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 18..2.07.0  VB.2017.00547"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Stimmrechtsrekurs | [Angefochten ist der Beschluss einer kommunalen Exekutive, ein beh\u00f6rdliches Referendumskomitee im Hinblick auf die durch ein Gemeindereferendum ausgel\u00f6ste Abstimmung vom 24. September 2017 betreffend \u00c4nderung des Gesetzes \u00fcber die Jugendheime und die Pflegekinderf\u00fcrsorge mit einem Beitrag von Fr. 4'500.- zu unterst\u00fctzen.  Der Beschwerdef\u00fchrer ist der Auffassung, es handle sich um eine unzul\u00e4ssige Intervention einer Gemeinde in einem kantonalen Abstimmungskampf.] Die Zul\u00e4ssigkeit einer kommunalen Intervention in einem kantonalen Abstimmungskampf (wie einer kantonalen Intervention in einem solchen auf Bundesebene) setzt voraus, dass die Gemeinde (bzw. der Kanton) am Ausgang der Abstimmung ein unmittelbares und besonderes, dasjenige der \u00fcbrigen gleichartigen Gemeinwesen \u00fcbersteigendes Interesse hat, was im Einzelfall zu pr\u00fcfen ist (und auch bei generell-abstrakten Vorlagen gegeben sein kann); sie kann sich aber einem unl\u00e4ngst gef\u00e4llten Bundesgerichtsentscheid zufolge - im Zusammenhang mit der Abstimmung \u00fcber eine solche - wohl auch daraus ergeben, dass die Gemeinde bzw. der Kanton (mit) ein Referendum ergriffen hat, aufgrund dessen es \u00fcberhaupt erst zur Abstimmung kommt (E. 3.1.2). Da die betreffende Gemeinde mit das Gemeindereferendum gegen die Gesetzes\u00e4nderung unterst\u00fctzt hat, erweist sich nach dem Gesagten die Intervention als im Grundsatz zul\u00e4ssig (E. 3.2 f.). Die kommunale Intervention entspricht vorliegend auch den Geboten insbesondere der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit und der Transparenz und erweist sich damit auch als in der Art und Weise zul\u00e4ssig (E. 4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:48:01", "Checksum": "fe3a4881d590ba2c59bc741d247482d9"}