{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-11-30", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2017-00559_2017-11-30.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217718&W10_KEY=13823231&nTrefferzeile=11&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "fa921d04a707918affa1b65de63dce1d"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2017.00559"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 30.11.2017  VB.2017.00559"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 30.11.2017  VB.2017.00559"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 30.11.2017  VB.2017.00559"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Submissionsverfahren. Offertbereinigung. Aufrechnung von im Angebot f\u00e4lschlicherweise nicht aufgef\u00fchrten Wartungskosten. Referenzen. Die Vergabebeh\u00f6rde durfte und musste die gem\u00e4ss den eingereichten Beilagen anfallenden Wartungskosten zwecks Vergleichbarkeit der Angebote in die Offertsumme einrechnen; die Durchf\u00fchrung einer Offertbereinigung stellt eine Rechtspflicht der Vergabebeh\u00f6rde dar (E. 4.2.1). Sie durfte nach Treu und Glauben davon ausgehen, dass die von der Beschwerdef\u00fchrerin in ihren Beilagen genannten Betr\u00e4ge tats\u00e4chlich deren Angebot entsprechen (E. 4.2.2). Es ist nicht ersichtlich, dass die Vergabebeh\u00f6rde an der Richtigkeit der Angaben der Mitbeteiligten h\u00e4tte zweifeln m\u00fcssen; eine Ungleichbehandlung gegen\u00fcber der Beschwerdef\u00fchrerin ist nicht festzustellen (E. 4.2.3). Als unzul\u00e4ssig erweist sich jedoch die Aufrechnung von Kosten f\u00fcr Positionen, die gem\u00e4ss Ausschreibung nicht erforderlich gewesen w\u00e4ren. Die Qualit\u00e4t eines Produkts kann durch eine entsprechende Gestaltung der Zuschlagskriterien erreicht werden; in der nachtr\u00e4glichen indirekten Bewertung der Qualit\u00e4t des Produkts \u00fcber den Preis liegt eine unzul\u00e4ssige Ab\u00e4nderung der Zuschlagskriterien. Die diesbez\u00fcglichen Aufrechnungen sind zu streichen, das Angebot der Beschwerdef\u00fchrerin bleibt allerdings nach wie vor preislich \u00fcber demjenigen der Mitbeteiligten (E. 4.3). Entgegen den Ausschreibungsunterlagen hat die Vergabebeh\u00f6rde davon abgesehen, f\u00fcr die Offertstellenden je drei Referenzausk\u00fcnfte einzuholen (E. 5.2). Die Ber\u00fccksichtigung der Vorbringen der Beschwerdef\u00fchrerin betreffend die Bewertung der Referenzen w\u00fcrde nichts an der h\u00f6heren Punktezahl der Mitbeteiligten in diesem Kriterium \u00e4ndern (E. 5.3). Gegen die zu geringe Anzahl Referenzausk\u00fcnfte h\u00e4tte die Beschwerdef\u00fchrerin sich bereits mit der Replik wenden m\u00fcssen; sie strebt indes ohnehin keine Wiederholung des Vergabeverfahrens an (E. 5.4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:55:41", "Checksum": "65280a462a7d95b674af7a4fb1c69384"}