{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "30.11.2017", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2017-00586_30-11-2017.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217711&W10_KEY=4467070&nTrefferzeile=92&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "09fea896a8b2d3451a04e8aca9bf2812"}, "Num": [" VB.2017.00586"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 17..2.30.1  VB.2017.00586"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 17..2.30.1  VB.2017.00586"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 17..2.30.1  VB.2017.00586"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kostenverlegung Aufsichtsbeschwerde | Kostenauflage an Anzeigeerstatter; private Interessen. Einer anzeigeerstattenden Person, deren Aufsichtsbeschwerde keine Folge geleistet wurde, k\u00f6nnen Kosten auferlegt werden, wenn f\u00fcr die Aufsichtsbeh\u00f6rde kein Grund bestand, um sich von sich aus mit der Sache zu befassen, und mit dem Vorstoss pers\u00f6nliche, private Interessen verfolgt werden (E. 3.1). Keine Partei behauptet, und es ist auch nicht ersichtlich, dass der Beschwerdef\u00fchrerin ein privater bzw. pers\u00f6nlicher Vorteil zugekommen w\u00e4re, wenn der Beschwerdegegner der Aufsichtsbeschwerde Folge geleistet h\u00e4tte. Gest\u00fctzt hierauf sowie in Anbetracht dessen, dass die Beschwerdef\u00fchrerin das vergaberechtliche Vorgehen bereits vor der K\u00fcndigung kritisiert hatte, ist  grunds\u00e4tzlich davon auszugehen, dass die Beschwerdef\u00fchrerin mit ihrer Aufsichtsbeschwerde \u00f6ffentliche Interesse verfolgt hat. Bei einer solchen Ausgangslage h\u00e4tte die teilweise Auferlegung von Verfahrenskosten aufgrund von privaten Interessen einer vertieften Begr\u00fcndung bedurft. Eine solche findet sich im angefochtenen Beschluss nicht. Insgesamt bestehen keine gen\u00fcgenden Anhaltspunkte daf\u00fcr, dass die Beschwerdef\u00fchrerin mit der Aufsichtsbeschwerde private Interessen verfolgt hat (E. 3.6). Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 20:58:19", "Checksum": "c2b00f3b9a7fcf3516f4a78e78df172e"}