{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "21.09.2017", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2017-00605_21-09-2017.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217530&W10_KEY=4467071&nTrefferzeile=80&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "f647c792a7624530ac35ffcb337000ec"}, "Num": [" VB.2017.00605"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 17..2.21.0  VB.2017.00605"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 17..2.21.0  VB.2017.00605"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 17..2.21.0  VB.2017.00605"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufenthaltsbewilligung | Gesuch um Wiedererw\u00e4gung respektive Bewilligung des Kantonswechsels nach rechtskr\u00e4ftigem Wegweisungsentscheid. [Der Beschwerdef\u00fchrer wurde bereits rechtskr\u00e4ftig aus der Schweiz weggewiesen und verf\u00fcgt derzeit \u00fcber keine g\u00fcltige Aufenthaltsbewilligung. Das letztinstanzlich urteilende Bundesgericht ging hierbei davon aus, dass sich der Beschwerdef\u00fchrer seine Aufenthaltsbewilligung durch eine Scheinehe erschlichen hat. Inzwischen ist der Beschwerdef\u00fchrer vom strafrechtlichen Vorwurf der T\u00e4uschung der Beh\u00f6rden (durch Vort\u00e4uschen einer Scheinehe) erstinstanzlich freigesprochen worden.] Das vom Beschwerdef\u00fchrer trotz seiner rechtskr\u00e4ftigen Wegweisung gestellte Gesuch um die Bewilligung eines Kantonswechsels respektive um Wiedererw\u00e4gung ist in einzelrichterlicher Kompetenz abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann: So setzt die Bewilligung eines Kantonswechsels grunds\u00e4tzlich eine g\u00fcltige Aufenthaltsbewilligung des Wegzugskantons voraus und ist auf ein Wiedererw\u00e4gungsgesuch nur einzutreten, soweit sich die Umst\u00e4nde seit dem letzten Entscheid wesentlich ge\u00e4ndert haben. Beides ist vorliegend nicht der Fall. \u00dcber die erneut in Abrede gestellte Scheinehe hat allenfalls das Bundesgericht im Rahmen eines Revisionsgesuchs zu entscheiden, wobei die Verneinung einer Scheinehe durch den Strafrichter nicht zwangsl\u00e4ufig auch die ausl\u00e4nderrechtliche Beurteilung tangieren muss. Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten wird."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 20:58:44", "Checksum": "6e8e8893a6d57c66bd5452dd4c0dc684"}