{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "25.04.2018", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2017-00642_25-04-2018.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=218150&W10_KEY=4467068&nTrefferzeile=74&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "8ab29ef85ee629ef72c6b33ddc3c04dd"}, "Num": [" VB.2017.00642"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 18..2.25.0  VB.2017.00642"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 18..2.25.0  VB.2017.00642"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 18..2.25.0  VB.2017.00642"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Urnenabstimmung vom 21. Mai 2017 | [Die Beschwerdef\u00fchrenden wenden sich im Zusammenhang mit der geplanten Fusion der Gemeinden Sch\u00f6nenberg und H\u00fctten mit der Gemeinde W\u00e4denswil im Rahmen (noch) einer Gemeindebeschwerde gegen den Zusammenschlussvertrag, welcher bei der Urnenabstimmung vom 21. Mai 2017 angenommen wurde.] Das erst vor Verwaltungsgericht gegen den Bezirksratsschreiber gestellte Ausstandsbegehren erweist sich als versp\u00e4tet (E. 2). Eine juristische Ausbildung ist keine Voraussetzung f\u00fcr die W\u00e4hlbarkeit in ein Bezirksorgan (E. 3). In der Aufnahme und Durchf\u00fchrung von Fusionsverhandlungen durch den Gemeinderat der Beschwerdegegnerin ist kein Verstoss gegen \u00fcbergeordnetes Recht zu erblicken. Der Gemeinderat ist hierzu aufgrund der ihm gem\u00e4ss Gemeindeordnung zustehenden Befugnisse kompetent und erhielt im \u00dcbrigen von den Stimmberechtigten im Rahmen einer Grundsatzabstimmung im Jahr 2014 einen entsprechenden Auftrag (E. 5). Die gem\u00e4ss - altem wie neuem - Gemeindegesetz in einem Fusionsvertrag zu regelnden Punkte sind im in Frage stehenden Zusammenschlussvertrag enthalten (E. 6.1). Dass sich darin nicht betreffend s\u00e4mtliche bisherigen Leistungen Erhaltsgarantien finden, ist nicht zu beanstanden (E. 6.2). Die Beschwerdef\u00fchrenden dringen mit ihren R\u00fcgen (lediglich) insofern durch, als die Vorinstanz in ihrem Entscheid rund Fr. 50.- zu viel f\u00fcr Portokosten veranschlagt hat; die ihnen auferlegten Rekurskosten sind entsprechend zu reduzieren (E. 9). Teilweise Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:48:19", "Checksum": "75ab2fa667e4a94a7daefba18f568901"}