{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2018-02-08", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2017-00661_2018-02-08.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217934&W10_KEY=13823230&nTrefferzeile=10&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "5745e4f6e9644583ca2008b3c999357b"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2017.00661"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 08.02.2018  VB.2017.00661"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 08.02.2018  VB.2017.00661"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 08.02.2018  VB.2017.00661"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Befristete Baubewilligung eines bereits erstellten Verbindungsstegs. Befristete Baubewilligungen werden erteilt, wenn ein Projektmangel vorliegt, der eine vorbehaltslose Baubewilligung ausschliesst (E. 4.2). Der bereits erstellte provisorische Verbindungssteg ist ungen\u00fcgend gestaltet und ordnet sich nicht befriedigend in die Umgebung ein (E. 4.4). Das Begehren des Bauherrn betreffend die Erteilung einer unbefristeten Baubewilligung ist daher abzuweisen (E. 4.6). Der befristeten Zulassung rechtswidriger Bauten sind jedoch enge Grenzen gesetzt. So d\u00fcrfen befristete Baubewilligungen nur erteilt werden, wenn der Nachweis erbracht ist, dass eine vorschriftsgem\u00e4sse Ausf\u00fchrung oder ein rechtskonformer Standort nicht m\u00f6glich sind (E. 5.2). Vorliegend ist eine vorschriftsgem\u00e4sse Ausf\u00fchrung des Bauvorhabens nicht unm\u00f6glich. Dass sich der Bauherr mit der Einreichung eines Baugesuchs f\u00fcr ein Definitivum allenfalls in einen Widerspruch zu einer kaufvertraglichen Vereinbarung mit einem Architekten setzen w\u00fcrde, vermag f\u00fcr sich allein sodann keine Unzumutbarkeit begr\u00fcnden (E. 5.3). Dies f\u00fchrt zur Aufhebung der befristeten Baubewilligung (E. 5.4). Abweisung der Beschwerde des Bauherrn. Gutheissung der Beschwerde der Stockwerkeigent\u00fcmergemeinschaft."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:57:15", "Checksum": "295156f120f413bade510028e05078ee"}