{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "07.06.2018", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2017-00667_07-06-2018.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=218280&W10_KEY=4467068&nTrefferzeile=18&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "54d3b089880babfd4c65835b745a77d2"}, "Num": [" VB.2017.00667"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 18..2.07.0  VB.2017.00667"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 18..2.07.0  VB.2017.00667"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 18..2.07.0  VB.2017.00667"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Fremdplatzierungskosten | Sozialhilfe: subsidi\u00e4re Kostengutsprache f\u00fcr Aufenthalt im Jugendheim. Keine Legitimation des Vaters des verbeist\u00e4ndeten, inzwischen vollj\u00e4hrigen und im Heim platzierten Jugendlichen, die Verf\u00fcgung der Sozialbeh\u00f6rde anzufechten, in welcher diese subsidi\u00e4re Kostengutsprache f\u00fcr die nicht von der IV gedeckten Tageskosten des Aufenthalts im Jugendheim erteilt. Da die Verf\u00fcgung keine Rechte und Pflichten des Beschwerdef\u00fchrers regelt und er auch sonst nicht in schutzw\u00fcrdigen Interessen betroffen ist, steht ihm das Beschwerderecht nicht zu (E. 2.3 ff.). Auch aufgrund seiner Stellung als Inhaber der elterlichen Sorge kann der Beschwerdef\u00fchrer keine Beschwerde erheben, da der Sohn inzwischen vollj\u00e4hrig ist und der Beschwerdef\u00fchrer zudem auch gar nicht geltend macht, mit seiner Beschwerde die Interessen des Sohnes zu verfolgen (E. 2.4). Aus dem alleinigen Umstand, dass der Anspruch auf Unterhalt mit der Kostentragung durch das Gemeinwesen auf dieses \u00fcbergeht und dem Beschwerdef\u00fchrer dadurch eine zivilrechtliche Unterhaltsklage drohen k\u00f6nnte, ergibt sich ebenso wenig eine unmittelbare Betroffenheit (E. 2.5).  Nichteintreten."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:48:40", "Checksum": "6743ca594a68afa224ab3dc94edbdf09"}