{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "20.09.2018", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2017-00668_20-09-2018.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=218553&W10_KEY=4467066&nTrefferzeile=62&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "8f65b2c15dfaa9352b64683502c4942e"}, "Num": [" VB.2017.00668"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 18..2.20.0  VB.2017.00668"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 18..2.20.0  VB.2017.00668"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 18..2.20.0  VB.2017.00668"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Wohnsitz | Wohnsitz. Keine Verletzung des rechtlichen Geh\u00f6rs (E. 2). Der Beschwerdegegner verweigerte dem Beschwerdef\u00fchrer die Registrierung der Wohnsitznahme, da dieser in einem Wochenendhaus im Waldgebiet seinen Wohnsitz begr\u00fcnden wollte. Es steht dem Beschwerdef\u00fchrer nicht frei, das bewilligte Wochenendhaus dauernd zu nutzen. Eine dauernde Nutzung bed\u00fcrfte einer Bewilligung nach Art. 24c RPG, welche in casu jedoch nicht vorliegt (E. 3.4). Die Niederlassungsfreiheit nach Art. 24 Abs. 1 BV berechtigt Schweizerinnen und Schweizer nicht, einen beliebigen Ort als Niederlassung zu bezeichnen, ohne dass die tats\u00e4chlichen Voraussetzungen daf\u00fcr gegeben sind. Voraussetzung f\u00fcr eine Berufung auf die Niederlassungsfreiheit ist somit, dass ein Ort gegeben ist, an dem eine Niederlassung aus bau- und raumplanungsrechtlicher Sicht \u00fcberhaupt m\u00f6glich ist (E. 4.2). Eine Registrierung zur Wohnsitznahme setzt voraus, dass die Anmeldung an einer Adresse erfolgt, an welcher ein tats\u00e4chliches dauerndes Wohnen m\u00f6glich ist (4.4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:49:24", "Checksum": "752781e8029ba85e00440927322c4454"}