{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-12-20", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2017-00677_2017-12-20.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217806&W10_KEY=13823230&nTrefferzeile=79&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "66d49857b4780aa7176b6fe4c3c08efa"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2017.00677"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20.12.2017  VB.2017.00677"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20.12.2017  VB.2017.00677"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20.12.2017  VB.2017.00677"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Niederlassungsbewilligung\r(Widerruf) | Widerruf der Niederlassungsbewilligung wegen Straff\u00e4lligkeit. [Die Niederlassungsbewilligung des in der Schweiz geborenen und aufgewachsenen Beschwerdef\u00fchrers wurde aufgrund von dessen wiederholten Straff\u00e4lligkeit widerrufen, nachdem dieser zuletzt wegen N\u00f6tigung etc. zu einer Freiheitsstrafe von 27 Monaten verurteilt wurde.] Mit seiner wiederholten Delinquenz und seiner letzten Verurteilung zu einer \u00fcberj\u00e4hrigen Freiheitsstrafe hat der Beschwerdef\u00fchrer sowohl den Widerrufsgrund von Art. 63 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit Art. 62 Abs. 1 lit. b AuG als auch den subsidi\u00e4r anwendbaren Widerrufsgrund nach Art. 63 Abs. 1 lit. b AuG gesetzt. Aufgrund seiner bereits als Jugendlicher begangener Gewalt-, Raub- und Einbruchsdelikten und seinem R\u00fcckfallrisiko besteht ein erhebliches \u00f6ffentliches Fernhalteinteresse. Aufgrund seiner f\u00fcr einen Ausl\u00e4nder zweiter Generation insgesamt nicht nur wegen seiner Delinquenz weit unterdurchschnittlicher Integration ist der Beschwerdef\u00fchrer nicht derart in der Schweiz verwurzelt, als dass ihm die Wegweisung in sein Heimatland unzumutbar w\u00e4re. Der Widerruf der Niederlassungsbewilligung erscheint damit auch unter Ber\u00fccksichtigung der pers\u00f6nlichen Verh\u00e4ltnisse des Beschwerdef\u00fchrers und dessen Familienangeh\u00f6rigen verh\u00e4ltnism\u00e4ssig. Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:55:54", "Checksum": "c5546122d95d0e14b964ee4bc3149fbe"}