{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "20.12.2017", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2017-00699_20-12-2017.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217800&W10_KEY=4467070&nTrefferzeile=58&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "3ca9f3d27152eb0e81af04af3b928360"}, "Num": [" VB.2017.00699"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 17..2.20.1  VB.2017.00699"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 17..2.20.1  VB.2017.00699"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 17..2.20.1  VB.2017.00699"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung | Verl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung zwecks Aus- und Weiterbildung. [Nach zweimaligem Nichtbestehen der Basispr\u00fcfung wurde die Beschwerdef\u00fchrerin von der ETH exmatrikuliert und hat dann ein Studium an der Fachhochschule begonnen. Sie studiert nun im f\u00fcnften Semester.] Die Beschwerdef\u00fchrerin erzielte an der Fachhochschule gr\u00f6sstenteils gute bis sehr gute Noten. Ehemalige Arbeitgeber, Professoren und Dozenten von der Fachhochschule best\u00e4tigen, dass es sich bei der Beschwerdef\u00fchrerin um eine talentierte und engagierte Studentin handelt. Die Zweifel, dass sie das Studium an der Fachhochschule nicht bestehen k\u00f6nnte, sind nicht begr\u00fcndet (E. 4.3, erster Abschnitt). Seit die Beschwerdef\u00fchrerin an der Fachhochschule studiert, kann auch von einem speditiven Vorantreiben des Studiums gesprochen werden. Sie wird das Bachelorstudium in der minimal zu erwartenden Zeit abschliessen k\u00f6nnen und es kann davon ausgegangen werden, dass ihr dies auch hinsichtlich des Masterstudiums gelingen kann. Zwar w\u00fcrde dann sowohl die Achtjahres- sowie die Altersgrenze minimal \u00fcberschritten, allerdings erscheint es vorliegend unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig den weiteren Aufenthalt zu verweigern. Vorliegend rechtfertigt es sich eine Ausnahme von Art. 23 Abs. 3 VZAE zu machen (E. 4.3, zweiter Abschnitt). Gew\u00e4hrung URB f\u00fcr Rekurs- und Beschwerdeverfahren (E. 5). Gutheissung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:47:27", "Checksum": "ab27ad53cdfd28c7336e8c4023cb43fc"}