{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "10.04.2018", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2017-00704_10-04-2018.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=218116&W10_KEY=4467068&nTrefferzeile=93&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "156c15f34e5688b93031d8d303a95f7c"}, "Num": [" VB.2017.00704"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 18..2.10.0  VB.2017.00704"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 18..2.10.0  VB.2017.00704"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 18..2.10.0  VB.2017.00704"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Versetzung in den Normalvollzug | Versetzung vom modifizierten Strafvollzug in einer psychiatrischen Klinik in den Normalvollzug Das dem angefochtenen Entscheid zugrunde liegende Gutachten \u00e4ussert sich ausf\u00fchrlich zum Gesundheitszustand des Beschwerdef\u00fchrers und setzt sich insbesondere auch mit den abweichenden Meinungen der behandelnden \u00c4rzte und Therapeuten auseinander (E. 5.1 und 6.4.2). Die Gutachterin und die behandelnden \u00c4rzte stimmen zwar dahingehend \u00fcberein, dass es im Fall einer Verlegung des Beschwerdef\u00fchrers mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer Verschlechterung seines psychischen Gesundheitszustands kommen werde. Im Gegensatz zu den behandelnden \u00c4rzten geht die Gutachterin aber in nachvollziehbarer Weise davon aus, dass dem gesundheitlichen Zustand des Beschwerdef\u00fchrers auch im Normalvollzug Rechnung getragen werden k\u00f6nnte. Die vorgesehene Justizvollzugsanstalt verf\u00fcgt \u00fcber ein gutes psychiatrisch-psychotherapeutisches Versorgungssystem und ist im Umgang mit psychisch kranken H\u00e4ftlingen erfahren. In einer Notfallsituation k\u00f6nnte der Beschwerdef\u00fchrer zudem unverz\u00fcglich in eine nahegelegene psychiatrische Klinik verlegt werden (E. 6.4.3). Der Beschwerdegegner 1 folgte zu Recht dem Gutachten, das unmissverst\u00e4ndlich festhielt, dass das medizinisch-psychiatrische Angebot der Justizvollzugsanstalt den Anforderungen f\u00fcr eine Verlegung des Beschwerdef\u00fchrers gerecht wird (E. 6.4.4). Gew\u00e4hrung UP/URB (E. 7.2).  Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 20:57:43", "Checksum": "69c2ee1ad6a16d1b30dc434bf58e4389"}