{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2018-02-21", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2017-00777_2018-02-21.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=218033&W10_KEY=13823228&nTrefferzeile=81&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "ee85fbae79ae112111311c184a83ee5a"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2017.00777"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 21.02.2018  VB.2017.00777"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 21.02.2018  VB.2017.00777"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 21.02.2018  VB.2017.00777"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Niederlassungsbewilligung\r(Widerruf) | [Widerruf der Niederlassungsbewilligung eines seit dem vierten Lebensjahr in der Schweiz lebenden Ausl\u00e4nders wegen Straff\u00e4lligkeit.] Der Widerrufsgrund ist mit der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten erf\u00fcllt (E. 3.2). Aufgrund der grossen Zahl von Verurteilungen, der damit gezeigten Unbelehrbarkeit des Beschwerdef\u00fchrers und der mehrfachen Einbruchdiebst\u00e4hle muss von einem sehr hohen \u00f6ffentlichen Interesse an seiner Wegweisung ausgegangen werden (E. 4). Seine Sprachkenntnisse k\u00f6nnen angesichts der langen Aufenthaltsdauer in der Schweiz vorausgesetzt werden. Der Beschwerdef\u00fchrer ist  weder wirtschaftlich noch sozial auch nur ansatzweise so integriert, wie es zu erwarten w\u00e4re. Eine R\u00fcckkehr erscheint ihm zumutbar (E. 5). Trotzdem der Beschwerdef\u00fchrer eigentlich in der Schweiz sozialisiert wurde und beinahe sein ganzes bisheriges Leben hier verbracht hat, verm\u00f6gen seine privaten Interessen das grosse \u00f6ffentliche Interesse nicht aufzuwiegen (E. 6). Abweisung der Beschwerde.  Abweichende Meinung der Gerichtsschreiberin, die der Ansicht ist, dass die Beschwerde h\u00e4tte gutgeheissen werden m\u00fcssen."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:57:31", "Checksum": "e6a37d97485927d172e4639dcbf23201"}