{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "12.06.2018", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2017-00796_12-06-2018.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=218289&W10_KEY=4467068&nTrefferzeile=9&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "127d6f2f06b3144f0e12ba18d85463b8"}, "Num": [" VB.2017.00796"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 18..2.12.0  VB.2017.00796"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 18..2.12.0  VB.2017.00796"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 18..2.12.0  VB.2017.00796"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Alimentenbevorschussung | Alimentenbevorschussung: Voraussetzung des gew\u00f6hnlichen Aufenthalts, R\u00fcckerstattung. Die Beschwerdef\u00fchrerin erschien mehrmals unentschuldigt nicht zu Terminen bei der Alimentenstelle. Eine \u00dcberpr\u00fcfung ihrer Verh\u00e4ltnisse f\u00fchrte zum Schluss, dass sie und ihr Kind, f\u00fcr welches ihr die Alimente bevorschusst wurden, sich im strittigen Zeitraum nicht in der die Betr\u00e4ge ausrichtenden Gemeinde aufgehalten haben, weshalb die Voraussetzungen zu deren Bezug nicht gegeben waren, was zu einer R\u00fcckerstattungsforderung f\u00fchrte. Da verschiedene Indizien sowie die Ergebnisse einer polizeilichen Wohnungs\u00fcberwachung und eine RIPOL-Ausschreibung f\u00fcr einen Auslandaufenthalt oder zumindest eine Abwesenheit der Beschwerdef\u00fchrerin und ihres Kindes in der betreffenden Gemeinde sprachen, welche sie weder zu widerlegen vermochte noch wozu sie sich substanziiert \u00e4usserte, erfolgte die R\u00fcckerstattungsforderung zu Recht und ist ihre Beschwerde dagegen abzuweisen (E. 4.1-7). Inhaber der elterlichen Sorge als Prozesspartei; Praxis des Verwaltungsgerichts (E. 1.3). Rechtliche Grundlagen zur Alimentenbevorschussung und zum Begriff des gew\u00f6hnlichen Aufenthalts (E. 2). Nichteintreten auf Antr\u00e4ge, welche nicht Prozessgegenstand sind (E. 4.8) Abweisung, soweit Eintreten."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:48:43", "Checksum": "9700a8275098a173fbb9013d58c9b299"}