{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "28.06.2018", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2017-00803_28-06-2018.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=218350&W10_KEY=4467067&nTrefferzeile=77&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "ec2944eb26cf2a56ea787f14799f885e"}, "Num": [" VB.2017.00803"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 18..2.28.0  VB.2017.00803"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 18..2.28.0  VB.2017.00803"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 18..2.28.0  VB.2017.00803"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | \u00d6ffnungszeiten von Aussensitzpl\u00e4tzen: Vorsorgeprinzip; Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit. Beschwerde des Restaurantbetreibers gegen die Festsetzung der \u00d6ffnungszeiten. Von Neuanlagen allein erzeugte L\u00e4rmemissionen m\u00fcssen so weit begrenzt werden, als dies technisch und betrieblich m\u00f6glich sowie wirtschaftlich tragbar ist und die Planungs- bzw. Belastungsgrenzwerte der massgebenden Empfindlichkeitsstufe eingehalten sind (E. 2.2). Gastst\u00e4ttenl\u00e4rm ist mangels gesetzliche festgelegter Planungswerte von der Vollzugsbeh\u00f6rde unmittelbar gest\u00fctzt auf das Gesetz zu beurteilen, wonach diese unter den Immissionsgrenzwerten liegen m\u00fcssen, weshalb h\u00f6chstens geringf\u00fcgige St\u00f6rungen verursacht werden d\u00fcrfen (E. 2.3). Dies ist anhand des Einzelfalls zu beurteilen, wobei der Charakter des L\u00e4rms, Zeitpunkt und H\u00e4ufigkeit seines Auftretens sowie die L\u00e4rmempfindlichkeit und -vorbelastung zu ber\u00fccksichtigen sind (E. 2.4). Dabei d\u00fcrfen fachlich abgest\u00fctzte private Richtlinien wie der Cercle Bruit herangezogen werden, dessen Richtwerte als Entscheidhilfe dienen k\u00f6nnen (E. 2.4 f.). Ob die Planungswerte \u00fcberschritten sind, kann vorliegend offengelassen werden, da sich die angeordnete Beschr\u00e4nkung der \u00d6ffnungszeiten bereits gest\u00fctzt auf das Vorsorgeprinzip rechtfertigt (E. 4.1). Im Rahmen des Vorsorgeprinzips wird bei der Festlegung von \u00d6ffnungszeiten ein angemessener Kompromiss zwischen dem Ruhebed\u00fcrfnis der Nachbarn und den wirtschaftlichen Interessen des Betreibers angestrebt (E. 4.2). Vorliegend erweist sich die Beschr\u00e4nkung der \u00d6ffnungszeiten der Aussenwirtschaft auf 22.00 Uhr insgesamt als rechtm\u00e4ssig (E. 4.4-4.6). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:48:48", "Checksum": "2575e4a907a37387864ccf536a6b82a9"}