{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "23.02.2018", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2017-00817_23-02-2018.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217999&W10_KEY=4467069&nTrefferzeile=53&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "1e37796ed65af93d5ec0ec5d81fa1128"}, "Num": [" VB.2017.00817"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 18..2.23.0  VB.2017.00817"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 18..2.23.0  VB.2017.00817"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 18..2.23.0  VB.2017.00817"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "F\u00fchrerausweisentzug | Abgrenzung zwischen einer einfachen und einer mittelschweren Widerhandlung. Wird durch Verletzung von Verkehrsregeln eine geringe Gefahr f\u00fcr die Sicherheit anderer hervorgerufen und trifft die fehlbare Person dabei nur ein leichtes Verschulden, begeht sie eine leichte Widerhandlung (E. 3.1). H\u00e4tte der Beschwerdef\u00fchrer seine Aufmerksamkeit auf seine eigene Fahrbahn und nicht auf die vorbeifahrenden Motorr\u00e4der gerichtet, w\u00e4re er nicht von der Geschwindigkeit des Skoda \"\u00fcberrascht worden\" und es w\u00e4re unstreitig nicht zur Kollision gekommen. Dem Beschwerdef\u00fchrer ist jedoch zugutezuhalten, dass es durchaus verst\u00e4ndlich ist, wenn ein Verkehrsteilnehmer, der gerade Zeuge eines \"Beinaheunfalls\" geworden ist, versucht, die Verursacher dieser heiklen Situation zu identifizieren. Das Verschulden wiegt daher nur leicht (E. 3.4). Die unfallbeteiligten Personenwagen erlitten lediglich Blechsch\u00e4den und blieben fahrtauglich. Die Sicherheit der Insassen des Audi und des Skoda war zudem nicht ernsthaft gef\u00e4hrdet. Es ist daher nicht von einer erh\u00f6hten abstrakten Gef\u00e4hrdung anderer Personen auszugehen (E. 3.5). Damit liegt eine leichte Widerhandlung vor, wof\u00fcr der Beschwerdef\u00fchrer zu verwarnen ist (E. 3.6). Teilweise Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:47:58", "Checksum": "79f1b2b4dae558b758a2dea278d7c18d"}