{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2018-03-27", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2017-00823_2018-03-27.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=218080&W10_KEY=13823228&nTrefferzeile=39&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "b789d7f89e6a95dd068a95e100e979f8"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2017.00823"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 27.03.2018  VB.2017.00823"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 27.03.2018  VB.2017.00823"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 27.03.2018  VB.2017.00823"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "unentgeltliche Rechtspflege (Fahrverbot auf Schweizer Gebiet) | Kostenvorschuss; UP/URB; Sistierung. Da der Beschwerdef\u00fchrer unbestrittenermassen \u00fcber keinen Wohnsitz in der Schweiz verf\u00fcgt, erweist sich die von der Vorinstanz verf\u00fcgte Kautionierung f\u00fcr das Rekursverfahren als rechtm\u00e4ssig. Zudem liegt die H\u00f6he der Kaution von Fr. 1'700.- deutlich in der unteren H\u00e4lfte des Kostenrahmens und erscheint mit Blick auf die vom Beschwerdef\u00fchrer aufgeworfenen Rechtsfragen nicht als \u00fcberh\u00f6ht (E. 2). Die Rekurseingabe des Vertreters, mit welcher er unentgeltliche Rechtspflege beantragte, enth\u00e4lt weder eine Begr\u00fcndung der Mittellosigkeit noch liegen ihr Belege zur Darstellung der finanziellen Verh\u00e4ltnisse bei. Das Gesuch wurde daher zu Recht abgewiesen. Da die Unm\u00f6glichkeit, die Mittellosigkeit glaubhaft zu machen, im Verhalten des Beschwerdef\u00fchrers gr\u00fcndet, welcher den Kontakt zu seinem Vertreter offenbar bereits seit \u00fcber einem halben Jahr abgebrochen hat, \u00fcberwiegt das Beschleunigungsgebot klar. Abweisung des Sistierungsgesuchs und des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege im Beschwerdeverfahren (E. 3 und 4). Wurde die Kostenvorschussverf\u00fcgung und/oder die Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Prozessf\u00fchrung bei einer oberen Instanz erfolglos angefochten, so muss in der Regel eine kurze Nachfrist zur Zahlung des Kostenvorschusses angesetzt werden, wobei diese in eigener Kompetenz eine neue Zahlungsfrist bestimmen kann (E. 5). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:58:20", "Checksum": "6c34f92699995a61e7b4bf1a83e4ad39"}