{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "06.04.2018", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2017-00835_06-04-2018.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=218115&W10_KEY=4467068&nTrefferzeile=95&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "3b9d45454563318b366ee5b44c4357f2"}, "Num": [" VB.2017.00835"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 18..2.06.0  VB.2017.00835"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 18..2.06.0  VB.2017.00835"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 18..2.06.0  VB.2017.00835"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe. Indem die Beschwerdegegnerin in ihrem Rekurs auch die Untersuchung der Arbeitsweise der Beschwerdegegnerin verlangte, h\u00e4tte die Vorinstanz dem Rekurs auch den Charakter einer zus\u00e4tzlichen Aufsichtsbeschwerde zuerkennen m\u00fcssen. Aufgrund fehlender Fristgebundenheit ist von einer Weiterleitung der Aufsichtsbeschwerde jedoch abzusehen (E. 2.3.2). Der Anspruch einer IV-Kinderrente steht dem Stammrentner zu. Zweck der Kinderrente f\u00fcr vollj\u00e4hrige Kinder ist die F\u00f6rderung der beruflichen Ausbildung. Der invalide Elternteil soll damit seine Unterhaltspflicht gegen\u00fcber dem Kind erf\u00fcllen k\u00f6nnen. Vollj\u00e4hrige Kinder sind zudem berechtigt, die Auszahlung der Kinderrente direkt an sich selber zu verlangen. Es ist davon auszugehen, dass der Stiefvater der Beschwerdef\u00fchrerin ihr die Nachzahlung der Kinderrenten wenn nicht direkt, so indirekt f\u00fcr ihren Unterhalt hatte zukommen lassen. Auch h\u00e4tte die Beschwerdef\u00fchrerin aufgrund ihrer Vollj\u00e4hrigkeit die Auszahlung der Rente direkt an sich selber verlangen k\u00f6nnen. Sie befindet sich deshalb in einer verbesserten finanziellen Situation und ein R\u00fcckerstattungsanspruch gest\u00fctzt auf \u00a7 27 Abs. 1 lit. a SHG ist gegeben (E. 4.3.1). Die Kinderrenten, welche nicht in Form von Nachzahlungen ausbezahlt wurden, k\u00f6nnen aufgrund von Art. 62 ff. OR zur\u00fcckverlangt werden, da sie in den Monaten Oktober und November nicht als Einkommen in den Budgets der Beschwerdef\u00fchrerin enthalten sind und diese deshalb ungerechtfertigt bereichert ist (E. 4.3.3). Gew\u00e4hrung UP/Abweisung URB. Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 20:57:41", "Checksum": "21c89037504dac29b9f65be231677ed3"}