{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2018-07-05", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2017-00853_2018-07-05.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=218359&W10_KEY=13823226&nTrefferzeile=91&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "bc3f27f23618244dcbb9c3d2b7f0a1bb"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2017.00853"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 05.07.2018  VB.2017.00853"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 05.07.2018  VB.2017.00853"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 05.07.2018  VB.2017.00853"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "L\u00f6schung im Anwaltsregister | L\u00f6schung im Anwaltsregister mangels Gesch\u00e4ftsadresse im Kanton Z\u00fcrich Keine Verletzung des rechtlichen Geh\u00f6rs (E. 3.2). Verlegt ein Anwalt sein B\u00fcro unter Aufgabe seiner bisherigen Gesch\u00e4ftsadresse von einem Kanton in einen anderen, so hat er sich im Kanton der neuen Gesch\u00e4ftsadresse in das dortige Anwaltsregister eintragen zu lassen. Im Kanton der ehemaligen Gesch\u00e4ftsadresse ist die Eintragung zu l\u00f6schen. Nur wenn ein Anwalt in einer Kanzlei t\u00e4tig ist, die \u00fcber mehrere B\u00fcros verf\u00fcgt, ist er zwingend in demjenigen Kanton einzutragen, in dem er pers\u00f6nlich seinen beruflichen Schwerpunkt und somit sein Hauptb\u00fcro hat (E. 5.1). Dadurch wird weder das Recht auf freien Marktzugang noch die Niederlassungsfreiheit verletzt, k\u00f6nnen doch Anw\u00e4lte gem\u00e4ss Art. 4 BGFA unabh\u00e4ngig davon, in welchem kantonalen Anwaltsregister sie eingetragen sind, in der gesamten Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien vor Gerichtsbeh\u00f6rden vertreten (E. 5.2). Die Frage der \u00f6rtlichen Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr ein allf\u00e4lliges Disziplinarverfahren ist f\u00fcr die Beurteilung der Frage der Eintragung im kantonalen Anwaltsregister nicht von Belang (E. 5.3). Da der Beschwerdef\u00fchrer nur \u00fcber eine Gesch\u00e4ftsadresse verf\u00fcgt, kommt eine Eintragung am Ort seiner \u00fcberwiegenden T\u00e4tigkeit nicht infrage. Mangels Gesch\u00e4ftsadresse im Kanton Z\u00fcrich ist der Eintrag des Beschwerdef\u00fchrers im kantonalen Anwaltsregister zu l\u00f6schen. Die L\u00f6schung erscheint denn auch nicht unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig (E. 5.4).  Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:31:56", "Checksum": "bca4feab30ec9664aacc64a823f3cf5e"}