{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "09.05.2018", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2017-00854_09-05-2018.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=218196&W10_KEY=4467068&nTrefferzeile=59&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "7dd7af88bb14e6b361d663834a3da442"}, "Num": [" VB.2017.00854"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 18..2.09.0  VB.2017.00854"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 18..2.09.0  VB.2017.00854"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 18..2.09.0  VB.2017.00854"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Beschaffung von Desktop-Ger\u00e4ten: Bewertung der Zuschlagskriterien; Transparenzgebot. Die Vergabebeh\u00f6rde verf\u00fcgt bei der Festlegung der Zuschlagskriterien sowie beim Urteil dar\u00fcber, welches Angebot anhand der Zuschlagskriterien das wirtschaftlich g\u00fcnstigste sei, \u00fcber einen erheblichen Beurteilungsspielraum. In dieses Ermessen greift das Verwaltungsgericht, dem keine \u00dcberpr\u00fcfung der Angemessenheit des Entscheids zusteht, nicht ein (E. 3). Dass die Gr\u00f6sse eines Desktop-Ger\u00e4tes in die Zuschlagsbewertung einbezogen wird, erscheint sachgerecht und ist die Gewichtung dieses Aspekts mit absoluten 2,4 % nicht zu beanstanden (E. 5.3). Mit ihrem Verweis auf Gr\u00f6sse, Komplexit\u00e4t und Aktualit\u00e4t der Referenzen hat die Vergabebeh\u00f6rde in den Submissionsunterlagen drei Unterkriterien bekanntgegeben. Diese bleiben f\u00fcr die Bewertung der Angebote verbindlich. Dass sie grunds\u00e4tzlich keine Pflicht zur Bekanntgabe detaillierter Unterkriterien trifft, \u00e4ndert daran nichts. Die Vergabebeh\u00f6rde hat die eingereichten Referenzen nur am Rande nach der Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Auftrag bewertet; grunds\u00e4tzlich bewertete sie diese nach der qualitativen Beurteilung durch die Auskunftspersonen. Dieses von den Ausschreibungsunterlagen abweichende Vorgehen stellt eine Verletzung des submissionsrechtlichen Transparenzgebots dar (E. 6.2). Die Korrektur der Bewertung der Referenzen hat anhand der drei vorgegebenen Unterkriterien Gr\u00f6sse, Komplexit\u00e4t und Aktualit\u00e4t zu erfolgen. Gem\u00e4ss dem korrigierten Resultat kommt das Angebot der Beschwerdef\u00fchrerin vor demjenigen der Mitbeteiligten auf Platz 1 zu liegen (E. 7). Gutheissung und R\u00fcckweisung zur Zuschlagserteilung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:48:25", "Checksum": "8abc6492ac81d37104e9e6ee9b1d2a02"}