{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2018-02-21", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2018-00018_2018-02-21.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217995&W10_KEY=13823228&nTrefferzeile=82&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "66a6bc1ec8fed052ffc65984f44f6887"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2018.00018"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 21.02.2018  VB.2018.00018"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 21.02.2018  VB.2018.00018"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 21.02.2018  VB.2018.00018"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kurzaufenthaltsbewilligung | Verweigerung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Ehevorbereitung bei fr\u00fcherer Scheinehe zwischen denselben Personen. [Die fr\u00fchere Ehe der Beschwerdef\u00fchrerin mit einem Schweizer stellte sich nachtr\u00e4glich als Scheinehe heraus. Ebenso stellte sich nachtr\u00e4glich heraus, dass die w\u00e4hrend der Ehe gezeugten Kinder nicht vom Ehemann abstammten. Hierauf verweigerte das Migrationsamt der Beschwerdef\u00fchrerin und deren (minderj\u00e4hrigen) Kindern den weiteren Aufenthalt in der Schweiz. Die entsprechenden Entscheide sind rechtskr\u00e4ftig. Die Beschwerdef\u00fchrerin und ihr Schweizer Exmann ersuchen nun um die Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zwecks Wiederverheiratung].  Auf die Beschwerde ist nur insoweit einzutreten, als dass die Beschwerdeschrift nicht w\u00f6rtlich der Rekurseingabe entspricht und eine Auseinandersetzung mit dem vorinstanzlichen Entscheid erkennen l\u00e4sst. Gegenstand des vorliegenden Gesuchs ist allein die Erteilung einer (Kurz-)Aufenthaltsbewilligung zwecks Ehevorbereitung. Entsprechend kann auch die Frage, ob der Beschwerdef\u00fchrerin der weitere Aufenthalt aufgrund ihrer Beziehung zu ihren Kindern im Sinn eines umgekehrten Familiennachzugs zu gew\u00e4hren ist, nicht Verfahrensgegenstand bilden, zumal es ohnehin an dem hierf\u00fcr notwendigen gefestigten Anwesenheitsrecht der (minderj\u00e4hrigen) Kinder mangelt. Die Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Heiratsvorbereitung kann verweigert werden, wenn die um Bewilligung ersuchende Person rechtsmissbr\u00e4uchlich handelt. Als rechtsmissbr\u00e4uchlich kann auch die Wiederverheiratung nach einer zuvor rechtsmissbr\u00e4uchlich geschlossenen oder allein zur Aufenthaltssicherung aufrechterhaltenen Ehe zwischen denselben Personen betrachtet werden, sofern nicht analog der Situation bei der sogenannten \"amor superveniens\" das Vorhandensein eines nunmehr echten Ehewillens nachgewiesen wird. Da die Beschwerdef\u00fchrerin und ihr Exmann bzw. Verlobter nicht substanziiert darlegen, weshalb ihre Ehe nun nicht mehr der Aufenthaltserschleichungbzw. -sicherung dienen soll, ist das Gesuch um Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung rechtsmissbr\u00e4uchlich.\r\rAuch Vollzugshindernisse sind nicht ersichtlich, zumal das hierzu eingereichte Arztzeugnis nicht geeignet ist, die Unzumutbarkeit eines Wegweisungsvollzugs nachzuweisen.\r\rAusgangsgem\u00e4sse Regelung der Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen.\r\rAbweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten wird."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:57:30", "Checksum": "d50e742f14db8e497a31aa750d098933"}