{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "05.06.2018", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2018-00024_05-06-2018.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=218264&W10_KEY=4478014&nTrefferzeile=87&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "31663e1e003a0ec1fb2df0d4a2acbaa8"}, "Num": [" VB.2018.00024"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 18..2.05.0  VB.2018.00024"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 18..2.05.0  VB.2018.00024"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 18..2.05.0  VB.2018.00024"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "bedingte Entlassung nach Art. 86 StGB | Bedingte Entlassung nach Art. 86 StGB. Die Verb\u00fcssung von zwei Dritteln der Strafe sowie das gute Vollzugsverhalten des Beschwerdef\u00fchrers sprechen nicht gegen die bedingte Entlassung, entscheidend ist jedoch, ob dem Beschwerdef\u00fchrer eine g\u00fcnstige Prognose im Sinn von Art. 86 StGB gestellt werden kann. Selbst wenn gerichtlich keine Therapie oder Massnahme angeordnet wurde, besteht f\u00fcr den Gefangenen nach Art. 75 Abs. 4 StGB die Pflicht, bei den Sozialisierungsbem\u00fchungen und den Entlassungsvorbereitungen aktiv mitzuwirken. Vorliegend nahm der Beschwerdef\u00fchrer zwar an sozialarbeiterischen Gespr\u00e4chen teil und es sind Ver\u00e4nderungen in seinen Umst\u00e4nden eingetreten, doch deuten seine Aussagen in der Anh\u00f6rung betreffend die bedingte Entlassung darauf hin, dass er nicht gewillt ist, sich aktiv mit den begangenen Taten auseinanderzusetzen. Demzufolge hatte auch die zwei Jahre alte ROS-Abkl\u00e4rung, welche eine moderate strukturelle R\u00fcckfallgefahr attestierte, hierzu nicht an Aktualit\u00e4t eingeb\u00fcsst (E. 4.6). Die vom Beschwerdef\u00fchrer ge\u00e4usserte Absicht, sich nach R\u00fcckkehr in sein Heimatland dort einer Therapie zu unterziehen, ist als positiv zu werten, doch l\u00e4sst sich nicht \u00fcberpr\u00fcfen (E. 4.7). Abweisung. Gew\u00e4hrung UP/URB."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:54:31", "Checksum": "098cef42d014367d84850fd3c5af2e7d"}