{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "04.04.2018", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2018-00031_04-04-2018.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=218097&W10_KEY=4478015&nTrefferzeile=28&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "21ded9415e8f5d7e06ec39f3ffae9c2d"}, "Num": [" VB.2018.00031"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 18..2.04.0  VB.2018.00031"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 18..2.04.0  VB.2018.00031"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 18..2.04.0  VB.2018.00031"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe: \u00dcbernahme der Umzugskosten und des ersten Mietzinses der neuen Wohnung in einer anderen Gemeinde. Die Beschwerdef\u00fchrerin unterzeichnete ohne Einbezug bzw. ohne vorg\u00e4ngige Information der Sozialbeh\u00f6rde einen Mietvertrag f\u00fcr eine Wohnung in einer anderen Gemeinde und ihre Vertreterin leistete f\u00fcr sie das Mietzinsdepot. Sie forderte in der Folge von der Sozialbeh\u00f6rde der bisherigen Wohngemeinde die \u00dcbernahme des ersten Mietzinses sowie die R\u00fcckerstattung des Mietzinsdepots als auch die \u00dcbernahme der Umzugskosten, was diese jedoch teilweise verweigerte. Die K\u00fcndigung des bisher bewohnten Zimmers wirft verschiedene mietrechtliche und damit privatrechtliche Fragen auf, weshalb die Parteien zu deren Kl\u00e4rung, wie von der Vorinstanz festgestellt, auf den Zivilweg zu verweisen sind (E. 4.1). Die Finanzierung doppelter Mietzinse liegt im Ermessen der Sozialbeh\u00f6rde, welches nur zur\u00fcckhaltend \u00fcberpr\u00fcft wird (E. 4.2). Da die Beschwerdef\u00fchrerin die Mietkaution mit privater Hilfe leisten konnte, entf\u00e4llt eine R\u00fcckzahlung an ihre Vertreterin aufgrund der Subsidiarit\u00e4t der wirtschaftlichen Hilfe (E. 4.3). Da die Umzugskosten - mit Ausnahme eines M\u00f6beltransports, der ihr zu verg\u00fcten ist - nicht belegt sind und die Beschwerdef\u00fchrerin im \u00dcbrigen nur ihre pers\u00f6nlichen Sachen mitzunehmen hatte, sind ihr keine weiteren Umzugskosten zu ersetzen (E. 4.4). Nichteintreten auf aufsichtsrechtliche Belange und Antr\u00e4ge, welche nicht den Streitgegenstand des angefochtenen Entscheids betreffen (E. 1.2-3). Abweisung, soweit Eintreten."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:54:40", "Checksum": "445ced86a276ceef490dc5a189f9fb89"}