{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2018-03-21", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2018-00046_2018-03-21.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=218058&W10_KEY=13823228&nTrefferzeile=49&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "ece971bf2c1c18e4069ab45fcee9ac52"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2018.00046"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 21.03.2018  VB.2018.00046"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 21.03.2018  VB.2018.00046"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 21.03.2018  VB.2018.00046"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Niederlassungsbewilligung\r | Voraussetzungen f\u00fcr die vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung bei Straff\u00e4lligkeit. Die Niederlassungsbewilligung kann ordentlich erteilt werden, wenn sich der betroffene Ausl\u00e4nder mindestens zehn Jahre mit einer Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz aufgehalten hat, w\u00e4hrend der letzten f\u00fcnf Jahre ununterbrochen im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung war und keine Widerrufsgr\u00fcnde nach Art. 62 AuG vorliegen. Fr\u00fchere Aufenthalte sind jedoch nur dann an die Zehnjahresfrist anzurechnen, wenn die Anwesenheit in der Schweiz nicht mehr als zwei Jahre unterbrochen war und der soziale und kulturelle Bezug zur Schweiz weiterbesteht.  Bei (besonders) erfolgreicher Integration kann die Niederlassungsbewilligung auch vorzeitig erteilt werden, womit ein gesetzlicher Anreiz f\u00fcr pers\u00f6nliche Integrationsanstrengungen geschaffen werden soll. Dies setzt nicht zwingend einen absolut tadellosen Leumund voraus, jedoch m\u00fcssen diesbez\u00fcgliche Integrationsdefizite durch umso gr\u00f6ssere Integrationsleistungen in anderen Bereichen kompensiert werden, weshalb eine vorzeitige Bewilligungserteilung bei \u00fcber Bagatellen hinausgehender Delinquenz nur ganz ausnahmsweise durch ausserordentliche Integrationserfolge in anderen Bereichen aufgewogen werden kann. Der Beschwerdef\u00fchrer erf\u00fcllt die zeitlichen Voraussetzungen f\u00fcr die ordentliche Erteilung der Niederlassungsbewilligung nicht, da ihm fr\u00fchere Ausbildungsaufenthalte in der Schweiz aufgrund einer zwischenzeitlichen Landesabwesenheit von mehr als zwei Jahren nicht an die notwendige Zehnjahresfrist anzurechnen sind.  Da der Beschwerdef\u00fchrer wegen Fahrens in fahrunf\u00e4higen Zustand zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt wurde und die vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung \u00fcberdurchschnittliche Integrationsanstrengungen erfordert, ist zweifelhaft ob er die Voraussetzungen f\u00fcr die vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung erf\u00fcllt. Jedoch haben die Vorinstanzen f\u00e4lschlicherweise einen absoluttadellosen Leumund als zwingende Voraussetzung f\u00fcr die vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung betrachtet und in Unterschreitung des ihnen zustehenden Ermessens die Integrationsleistungen des Beschwerdef\u00fchrers nicht einer Gesamtw\u00fcrdigung unterzogen, weshalb die Sache gleichwohl zum Neuentscheid an die Vorinstanz zur\u00fcckzuweisen ist.\r\rAusgansgem\u00e4sse Regelung der Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens.\r\rRechtsmittelbelehrung (Zwischenentscheid).\r\rR\u00fcckweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:58:08", "Checksum": "53a09214ec56f43b96de4c4f1f25277a"}