{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2018-10-04", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2018-00050_2018-10-04.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=218610&W10_KEY=13823225&nTrefferzeile=67&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "eff577e6f45dbb2fa8fdc8cd34e2fb6f"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2018.00050"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 04.10.2018  VB.2018.00050"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 04.10.2018  VB.2018.00050"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 04.10.2018  VB.2018.00050"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung und Ausnahmebewilligung | Baubewilligung und Ausnahmebewilligung: Umnutzung eines Kieswerks zu einer Recyclinganlage bei einem Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung. Die Beschwerde richtet sich gegen einen R\u00fcckweisungsentscheid, mit welchem die Vorinstanz den Rekurs gegen die Bewilligung eines Baugesuchs betreffend Abbruch, Anbau, Umbau und Nutzungs\u00e4nderung gewerblich genutzter Bauten und Anlagen eines fr\u00fcheren Kieswerks insoweit guthiess, als sie die angefochtenen Entscheide aufhob und das Gesch\u00e4ft an die Vorinstanzen zur Fortsetzung des Verfahrens zur\u00fcckwies, was sie im Kern mit der ungen\u00fcgenden Ber\u00fccksichtigung des Amphibienlaichgebiets von nationaler Bedeutung und fehlender Abgrenzung des Schutzobjekts (Art. 5 AlgV) begr\u00fcndete (dazu E. 4.2). Die Eintretensvoraussetzungen von von \u00a7 19a Abs. 2 VRG i.V.m. Art. 93 Abs. 1 lit. b BGG liegen vor (E. 1.2). Pr\u00fcfung der Praxis\u00e4nderung des Baurekursgerichts betreffend Rekurslegitimation, wonach eine kantonale Sektion im Zustellungsgesuch nach \u00a7 315 Abs. 1 PBG ausdr\u00fccklich darauf hinweisen muss, wenn sie auch in Vertretung der gesamtschweizerischen Mutterorganisation handelt. Die Praxis\u00e4nderung entspricht einer besseren Erkenntnis des Gesetzeszwecks und ist damit geboten (E. 2). Da das Areal vorliegend in der Landwirtschaftszone liegt und die gewerbliche Nutzung nicht zonenkonform ist, erfordert das Vorhaben eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24-24e oder Art. 37a RPG. Die Baueingabe sieht zahlreiche Zweck\u00e4nderungen und bauliche Massnahmen vor; die Beschwerdef\u00fchrerin verkennt die Tragweite des Bestandesschutzes, wenn sie aus der angeblich unver\u00e4nderten Nutzung des Areals das Gegenteil ableiten will (E. 3). Die R\u00fcckweisung wurde im Wesentlichen damit begr\u00fcndet, dass der genaue Grenzverlauf noch nicht im Sinn der Amphibienlaichverordnung festgelegt wurde, was zun\u00e4chst vorzunehmen ist. Zudem ist zu pr\u00fcfen, ob die Voraussetzungen nach Art. 43 und 43a RPV kumulativ erf\u00fcllt sind (E. 4.6). Abweisung, soweit eintreten."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 02:02:50", "Checksum": "3dbff8dce658cd7bf54deac5557261a7"}