{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2018-09-20", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2018-00064_2018-09-20.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=218561&W10_KEY=13823225&nTrefferzeile=85&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "30f50ba79ecdfb8a3f0774ab284ef657"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2018.00064"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20.09.2018  VB.2018.00064"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20.09.2018  VB.2018.00064"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20.09.2018  VB.2018.00064"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Inventarentlassung | Schutzw\u00fcrdigkeit eines Wohnhauses mit \u00d6konomieteil: Kognition; Gutachten, Sachverhaltsabkl\u00e4rungen. Mit einem Gutachten sind die im Inventar gemachten \u00c4usserungen genauer abzukl\u00e4ren und ist das Objekt soweit zu beschreiben, dass die Frage der Schutzw\u00fcrdigkeit beantwortet werden kann. Die Gutachten begn\u00fcgen sich vorliegend mit \u00e4usserst knappen Einsch\u00e4tzungen zum Eigenwert sowie zum Situationswert der Objekte. Ihre Herleitung ist \u2013 insbesondere bez\u00fcglich des Eigenwerts \u2013 nicht nachvollziehbar und l\u00fcckenhaft. Es fehlen detaillierte fachliche Informationen zur Bausubstanz, dem Innenausbau sowie Fotoaufnahmen. Auch zum Situationswert wiederholen die Gutachten lediglich die Inhalte der verschiedenen Inventare (E. 5.5). Der Beschwerdegegner \u00fcbernahm in seinem Beschluss die Antr\u00e4ge des Gutachters ohne weitere Ausf\u00fchrungen. Erst in der Rekursantwort machte er weitere Ausf\u00fchrungen und reichte eine Erg\u00e4nzung des Gutachters ein (E. 5.3). Der Sachverhalt ist  nicht gen\u00fcgend erstellt und die Vorinstanz w\u00e4re verpflichtet gewesen, weitere Sachverhaltsabkl\u00e4rungen in Form eines Erg\u00e4nzungs- oder Obergutachtens vorzunehmen bzw. anzuordnen (E. 5.7).  Teilweise Gutheissung und R\u00fcckweisung zur weiteren Sachverhaltsabkl\u00e4rung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:31:27", "Checksum": "7f1382436bed2b831a0e068f0c3ec0ff"}