{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "13.06.2018", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2018-00076_13-06-2018.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=218296&W10_KEY=4478014&nTrefferzeile=80&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "054fa5453dd9bae51f84bee9a79802e2"}, "Num": [" VB.2018.00076"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 18..2.13.0  VB.2018.00076"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 18..2.13.0  VB.2018.00076"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 18..2.13.0  VB.2018.00076"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "integrierte Sonderschulung | [Der Beschwerdef\u00fchrer weist eine einfache Aufmerksamkeitsst\u00f6rung sowie vereinzelte Teilleistungsschw\u00e4chen auf, weshalb ihn die Beschwerdegegnerin f\u00fcr die Schuljahre 2015/2016 (1. Klasse) und 2016/2017 (2. Klasse) einer Tagesschule zur Sonderschulung zugewiesen hatte; f\u00fcr das Schuljahr 2017/2018 ordnete sie seine Reintegration in die Regelklasse an und beschloss gleichzeitig, ihn w\u00e4hrend der \u00dcbergangszeit im Rahmen einer integrierten Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR) zu f\u00f6rdern.] Bei der integrierten Sonderschulung findet der Unterricht zumindest teilweise in einer Regelklasse statt; das bedeutet, die Sondersch\u00fclerin oder der Sondersch\u00fcler wird nicht separiert, sondern im Rahmen der Regelklasse gef\u00f6rdert; sie bzw. er arbeitet wenn m\u00f6glich an denselben Themen wie die Regelklasse und, wo n\u00f6tig, mit angemessener heilp\u00e4dagogischer Unterst\u00fctzung an ihren bzw. seinen angepassten Lernzielen (E. 3.2). Aus den von der Beschwerdegegnerin eingeholten Fachberichten erhellt, dass der Beschwerdef\u00fchrer trotz der von allen Beteiligten hervorgehobenen positiven Entwicklung, die er seit seiner Einschulung gemacht hatte, im Beurteilungszeitpunkt immer noch besondere p\u00e4dagogische Bed\u00fcrfnisse im Sinn von \u00a7 33 Abs. 1 VSG aufwies, welchen es mit gezielten sonderp\u00e4dagogischen Massnahmen zu begegnen galt (E. 4.3 Abs. 1). Was das gew\u00e4hlte Setting anbelangt, ist weder \u2013 substanziiert \u2013 dargetan noch ersichtlich, weshalb dieses unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig sein oder das Kindswohl beeintr\u00e4chtigen sollte (E. 4.3 Abs. 2). Angesichts des im Betrachtungszeitpunkt nachgewiesenen besonderen Betreuungs- und Unterst\u00fctzungsbedarfs und der Ungewissheit dar\u00fcber, wie der Beschwerdef\u00fchrer mit der Zunahme an Reizen und Anforderungen in der Regelklasse zurechtkommen werde, erzeigt sich die Zuweisung des Beschwerdef\u00fchrers zur ISR w\u00e4hrend einer ersten \u00dcbergangsphase demnach als rechtm\u00e4ssig (E. 4.4). Kostenauflage infolge Mutwilligkeit der Beschwerde (E. 7). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:54:50", "Checksum": "449742d966bae3b2784298b17083b589"}