{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2018-04-09", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2018-00113_2018-04-09.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=218119&W10_KEY=13823228&nTrefferzeile=19&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "1b1dea9b6c59218a1e3dada044f8fa4a"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2018.00113"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 09.04.2018  VB.2018.00113"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 09.04.2018  VB.2018.00113"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 09.04.2018  VB.2018.00113"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Einschulung | [Mit Beschluss vom 14. September 2017 lehnte die Beschwerdegegnerin das Gesuch der Beschwerdef\u00fchrenden ab, deren Sohn m\u00f6ge das zweite Kindergartenjahr \u00fcberspringen und in die 1. Primarklasse eintreten d\u00fcrfen, wogegen sich die Beschwerdef\u00fchrenden erfolglos bei der Vorinstanz wehrten.] Zust\u00e4ndigkeit des Einzelrichters (E. 1). Die Beschwerdef\u00fchrenden erkl\u00e4rten in der Beschwerde, ihren Sohn im laufenden Schuljahr keinesfalls von der jetzt besuchten Privatschule nehmen zu wollen, und verlangten stattdessen, ihm zu erm\u00f6glichen, im August 2018 in die zweite Primarstufe der \u00f6ffentlichen Schule einzutreten. Soweit sie gleichzeitig f\u00fcr ihren Sohn unter \u00dcberspringen des zweiten Kindergartenjahrs den Eintritt in die 1. Primarklasse begehren, gebrach es ihnen daher schon bei Anrufen des Verwaltungsgerichts an der Beschwerdelegitimation, weshalb das Rechtsmittel in diesem Punkt nicht an die Hand zu nehmen ist (E. 2.1). Nicht einzutreten ist auf dieses demgegen\u00fcber, soweit die Beschwerdef\u00fchrenden die sp\u00e4tere Aufnahme ihres Sohns in eine 2. Primarklasse der Beschwerdegegnerin und die definitive \u00dcbernahme der Privatschulkosten durch die Beschwerdegegnerin verlangen, handelt es sich dabei doch um neue Sachbegehren (E. 2.2). Eine \u00c4nderung der vorinstanzlichen Kostenregelung rechtfertigt sich sodann nicht (E. 3). Abweisung UP infolge Aussichtslosigkeit der Beschwerde E. 4) Abweisung der Beschwerde (Kostenentscheid), soweit auf sie eingetreten wird (Hauptsache)."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:58:45", "Checksum": "056ec245a84d3efdf61982bea4a7300c"}