{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "27.06.2018", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2018-00132_27-06-2018.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=218336&W10_KEY=4478014&nTrefferzeile=66&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "1bf3a52089dd357ab5391131be8fb727"}, "Num": [" VB.2018.00132"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 18..2.27.0  VB.2018.00132"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 18..2.27.0  VB.2018.00132"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 18..2.27.0  VB.2018.00132"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe: Erteilung diverser Auflagen. Voraussetzungen der Anfechtung eines Zwischenentscheids. Betreffend die Auflage, regelm\u00e4ssig an einem von der Sozialberatung angeordneten Besch\u00e4ftigungs- oder Integrationsprogramm teilzunehmen, liegt kein zul\u00e4ssiges Anfechtungsobjekt vor, da mit der angefochtenen Verf\u00fcgung keine Verpflichtung zur Teilnahme an einem bestimmten Programm verbunden ist. Die Verpflichtung, an einem konkreten Besch\u00e4ftigungs- oder Integrationsprogramm teilzunehmen, m\u00fcsste erneut verf\u00fcgt werden und k\u00f6nnte mit dieser Verf\u00fcgung angefochten werden (E. 1.5). Die wirtschaftliche Hilfe darf nach \u00a7 21 SHG mit Auflagen und Weisungen verbunden werden, die sich auf die richtige Verwendung der Beitr\u00e4ge beziehen oder geeignet sind, die Lage des Hilfeempf\u00e4ngers und seiner Angeh\u00f6rigen zu verbessern. Da die Beschwerdegegnerin die Mietkosten des Beschwerdef\u00fchrers direkt der Vermieterin zukommen l\u00e4sst, verbessert das Einreichen der Mietzinsquittungen durch den Beschwerdef\u00fchrer weder seine Lage noch bezieht sich die Auflage auf die richtige Verwendung der Beitr\u00e4ge, die Auflage ist demgem\u00e4ss aufzuheben (E. 4.1-4.2). Die weiteren Auflagen zur Suche einer g\u00fcnstigeren Wohnung sowie zur Suche einer Arbeitsstelle oder alternativ zur Abkl\u00e4rung der gesundheitlichen Situation dienen der Verbesserung der Lage des Beschwerdef\u00fchrers, weshalb sie zul\u00e4ssig sind (E. 4.3-4.4).  Teilweise Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:54:55", "Checksum": "f0e233121e594c282df8693988609474"}