{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "15.11.2018", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2018-00149_15-11-2018.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=218757&W10_KEY=4478012&nTrefferzeile=99&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "dbc608fa9659a24dfb4ac2e6bd3c2c53"}, "Num": [" VB.2018.00149"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 18..2.15.1  VB.2018.00149"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 18..2.15.1  VB.2018.00149"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 18..2.15.1  VB.2018.00149"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Baul\u00fccke in einer Kernzone; Erschliessung, Gestaltung.   Gem\u00e4ss \u00a7 11 ZN k\u00f6nnen im Einzelfall geringere Anforderungen an die Zufahrt gestellt werden (E. 2.2). Vorliegend wird das Baugrundst\u00fcck \u00fcber einen Weg, der seinerseits \u00fcber einen anderen Weg erreichbar ist, erschlossen (E. 2.3). Hinsichtlich der beiden Wege kann von den Zugangsnormalien abgewichen werden, da es sich beim Baugrundst\u00fcck um die zweitletzte an die Wege anstossende Parzelle handelt, die noch zu \u00fcberbauen ist, sowie mit Blick auf das herrschende Fahrverbot, auf \u00a7 11 lit. b und f ZN sowie angesichts der auch so gew\u00e4hrleisteten Verkehrssicherheit (E. 2.5 f.). Die vorgeschlagene Wegverbreiterung ist unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig (E. 2.9). Eine Kehrm\u00f6glichkeit besteht (E. 2.10). Die Regelung von Nebenpunkten, die f\u00fcr die Bewilligungsf\u00e4higkeit nicht von ausschlaggebender Bedeutung sind, darf in ein sp\u00e4teres Verfahren verwiesen werden. Hierzu geh\u00f6rt \u00fcblicherweise die Regelung von Materialien f\u00fcr Fassaden und Dach, die Farben und die Oberfl\u00e4chenbeschaffenheit sowie der Umgebungsplanung. Daran \u00e4ndert vorliegend auch nichts, dass sich das Bauvorhaben in einer Kernzone sowie in einem Natur- und Landschaftsschutzgebiet mit \u00fcberkommunaler Bedeutung befindet (E. 4). Kein Verstoss gegen kommunale Delegationsnormen (E. 5) und gegen \u00a7 265 PBG (E. 6).  Die geplante Tiefgarage bzw. deren Abfahrt verst\u00f6sst nicht gegen \u00a7 238 Abs. 2 PBG und nicht gegen eine kommunale Norm betreffend den gewachsenen Boden (E. 8). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:53:45", "Checksum": "30cbf0091562a5048510ce8d01d57d72"}