{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "04.10.2018", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2018-00180_04-10-2018.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=218634&W10_KEY=4478013&nTrefferzeile=61&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "5db36046a73f974e106a3b2c4d841e2a"}, "Num": [" VB.2018.00180"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 18..2.04.1  VB.2018.00180"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 18..2.04.1  VB.2018.00180"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 18..2.04.1  VB.2018.00180"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Abbruchbewilligung | Abbruch einer Scheune in der Kernzone im Perimeter des Inventars der schutzw\u00fcrdigen Ortsbilder von \u00fcberkommunaler Bedeutung innerhalb eines Ortsbilds mit regionaler Bedeutung: Legitimation; Auslegung und Anwendung der BZO. Das Beschwerderecht wird in der Regel bejaht, wenn die Liegenschaft des Nachbarn unmittelbar an das Baugrundst\u00fcck angrenzt oder allenfalls nur durch einen Verkehrstr\u00e4ger davon getrennt wird. Bei Vorliegen dieser besonderen r\u00e4umlichen Beziehungsn\u00e4he braucht das Anfechtungsinteresse nicht mit dem Interesse \u00fcbereinzustimmen, welches durch die vom Nachbarn als verletzt bezeichneten Normen gesch\u00fctzt wird (E. 1.3.1). Aus der Aussage: \"Wer aufgrund der Kernzonenvorschriften besondere Einschr\u00e4nkungen im Interesse der Erhaltung des Ortsbilds unterworfen ist, hat ein Interesse an der Durchsetzung dieses Ortsbildschutzes auch bei Nachbarliegenschaften, welches \u00fcber dasjenige eines beliebigen Dritten hinausgeht\", darf kein Umkehrschluss gezogen und der unmittelbaren Nachbarschaft die Legitimation abgesprochen werden, wenn deren Grundst\u00fccke nicht den BZO-Bestimmungen derselben Zone unterstehen. Massgebend ist bei gegebener r\u00e4umlicher N\u00e4he, dass die vorgebrachten R\u00fcgen geeignet sind, die angefochtene Bewilligung zu Fall zu bringen (Klarstellung der Rechtsprechung, E. 1.3.2).  In Kernzonen wird gem\u00e4ss BZO der Abbruch von Geb\u00e4uden, welche f\u00fcr die Erhaltung des Dorfbilds von Bedeutung sind, nur bewilligt, sofern das Projekt f\u00fcr die Ersatzbaute bereits rechtskr\u00e4ftig bewilligt und deren Realisierung gesichert ist (E. 2.2). Ortsbaulich pr\u00e4gende und strukturbildende Geb\u00e4ude k\u00f6nnen auch dann, wenn sie nicht besondere Zeitzeugen darstellen und nicht unter Denkmalschutz fallen, f\u00fcr das schutzw\u00fcrdige Ortsbild bedeutsam sein (E. 4.5.1). Bauten innerhalb des Inventarperimeters sind nicht zwingend f\u00fcr das Ortsbild von Bedeutung. Inventare begr\u00fcnden lediglich die Vermutung der Schutzw\u00fcrdigkeit der verzeichneten Objekte und verpflichtet die zust\u00e4ndige Bewilligungsbeh\u00f6rde,sich damit auseinanderzusetzen. Der inventarisierte Bereich des schutzw\u00fcrdigen Ortsbilds, welcher vorliegend \u00fcber die Kernzone hinausgeht, stellt diese Vermutung f\u00fcr den gesamten Bereich auf. Welche der darin befindlichen Bauten schutzw\u00fcrdig oder f\u00fcr das Ortsbild von Bedeutung sind, bildet im Einzelfall Gegenstand der Auseinandersetzung der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden (E. 4.5.2). Deren Auslegung und Anwendung h\u00e4lt vorliegend der seitens des Verwaltungsgerichts vorzunehmenden Rechtskontrolle stand.\r\rAbweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:55:25", "Checksum": "cc6cc7d4fbba745771fc00f0121369e0"}