{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2018-10-04", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2018-00196_2018-10-04.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=218630&W10_KEY=13823225&nTrefferzeile=60&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "a6036e04bb32b491493dbb4feb90bd34"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2018.00196"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 04.10.2018  VB.2018.00196"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 04.10.2018  VB.2018.00196"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 04.10.2018  VB.2018.00196"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Ausschluss aus dem Verfahren: G\u00fcltigkeit des Angebots, fehlende Preisverbindlichkeit. Die Beschwerdef\u00fchrerin verband den Offertpreis mit dem nicht weiter substanziierten Hinweis, es k\u00f6nnten Mehr- oder Minderkosten anfallen, sowie einer Aufz\u00e4hlung einzelner Montageleistungen, welche bauseits zu erbringen seien. Gr\u00fcnde, welche eine andere Bestimmung des Leistungsumfangs nahelegen oder allenfalls f\u00fcr einen entschuldbaren Irrtum seitens der Beschwerdef\u00fchrerin sprechen w\u00fcrden, sind weder dargetan noch ersichtlich. Die von der Beh\u00f6rde nachgefragte Best\u00e4tigung ist die Beschwerdef\u00fchrerin schuldig geblieben. Damit durfte die Beh\u00f6rde berechtigterweise davon ausgehen, das beschwerdef\u00fchrerische Angebot weiche insofern in unzul\u00e4ssiger Weise von den Ausschreibungsvorgaben ab. Von seiner Tragweite her vermag dieser Mangel des Angebots bereits f\u00fcr sich allein dessen Ausschluss zu rechtfertigen. Hinzu kommt vorliegend der pauschale Vorbehalt bez\u00fcglich der unbestimmten Minder- oder Mehrkosten, welcher einen uneingeschr\u00e4nkten Spielraum f\u00fcr Nachverhandlungen bzw. Preismanipulationen er\u00f6ffnet und mit den Prinzipien des Vergaberechts nicht vereinbar ist (E. 3.2).  Die ausnahmsweise Zulassung eines Vorbehalts w\u00fcrde voraussetzen, dass der Vorbehalt im Angebot sich eindeutig auf einen schweren Mangel der Ausschreibung bezieht, was wiederum voraussetzt, dass der Konkretisierungsgrad des Vorbehalts demjenigen der M\u00e4ngelr\u00fcge entspricht. Dies ist vorliegend nicht der Fall (E. 4.2).  Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 02:02:59", "Checksum": "7480e4f6e64eba7ff0c51a9185574a4a"}