{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2018-07-23", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2018-00217_2018-07-23.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=218405&W10_KEY=13823226&nTrefferzeile=69&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "b6614edbb06b550457d35a76b3954186"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2018.00217"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 23.07.2018  VB.2018.00217"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 23.07.2018  VB.2018.00217"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 23.07.2018  VB.2018.00217"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe: Nicht\u00fcbernahme der Kosten f\u00fcr die Zusatzversicherung; Auflage, eine g\u00fcnstige Wohnung zu suchen. Die Auflage zur Suche nach einer g\u00fcnstigeren Wohnung erweist sich auch unter Ber\u00fccksichtigung der pers\u00f6nlichen Situation der Beschwerdef\u00fchrerin und ihres Sohnes als rechtm\u00e4ssig. Die Auflage ist jedoch insofern anzupassen, als dass die Beschwerdegegnerin in der Zwischenzeit die Mietzinsrichtlinien angepasst hat und den maximalen Mietzins f\u00fcr einen Zweipersonenhaushalt auf Fr. 1'500.- angehoben hat, weshalb die Beschwerdef\u00fchrerin nun eine Wohnung mit einem monatlichen Mietzins von bis zu Fr. 1'500.- zu suchen hat (E. 3). Die Kosten der von der Beschwerdef\u00fchrerin aufgrund \u00e4rztlicher Empfehlung in Anspruch genommenen Osteopathiebehandlungen werden durch eine weitere von der Beschwerdegegnerin \u00fcbernommene Zusatzversicherung voll gedeckt, weshalb die streitige Zusatzversicherung f\u00fcr die Osteopathiebehandlungen nicht erforderlich ist. Dass eine Haushaltshilfe, welche ebenfalls durch die streitige Zusatzversicherung \u00fcbernommen wird, aus medizinischer Sicht notwendig w\u00e4re, ergibt sich aus den vorgelegten Arztzeugnissen nicht. Auch ist aus den dargelegten Umst\u00e4nden nicht ersichtlich, weshalb die Beschwerdef\u00fchrerin auf eine Haushaltshilfe angewiesen sein sollte. Indem die Beschwerdegegnerin die Kosten der Pr\u00e4mien f\u00fcr die streitige Zusatzversicherung nicht \u00fcbernommen hat, hat sie ihr Ermessen deshalb weder \u00fcber- noch unterschritten noch missbraucht (E. 5). Teilweise Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 02:01:05", "Checksum": "cbbcbef0c7a782595d5ced4202ea2851"}