{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "30.08.2018", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2018-00277_30-08-2018.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=218498&W10_KEY=4478014&nTrefferzeile=5&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "47b9d2e6ba0a45ca419c46d08bb29303"}, "Num": [" VB.2018.00277"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 18..2.30.0  VB.2018.00277"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 18..2.30.0  VB.2018.00277"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 18..2.30.0  VB.2018.00277"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Hundepension. Publikationspflicht eines Bauvorhabens. Zonenkonformit\u00e4t. M\u00e4ssig st\u00f6render Betrieb. Feststellungsbegehren. Feststellungsinteresse. Auf die Publikation eines Bauvorhabens nach \u00a7 314 Abs. 1 PBG kann verzichtet werden, wenn sich im Rahmen der Vorpr\u00fcfung ergibt, dass das Baugesuch verweigert werden wird. Der Verzicht des Beschwerdegegners auf eine Publikation des Baugesuchs war deshalb zul\u00e4ssig (E. 2). Die geplante Hundekommission h\u00e4lt die nach USG und LSV vorgesehenen Grenzwerte zwar eventuell ein. Jedoch liegt keine Zonenkonformit\u00e4t vor. Vorliegend handelt es sich um eine Wohnzone mit Gewerbeerleichterung, welche m\u00e4ssig st\u00f6rende Betriebe zul\u00e4sst. Das Konzept der Hundepension l\u00e4sst sich mit 20 Hunden und 365 Tagen im Jahr, inklusive \u00dcbernachtungen und Ferien, nicht mehr als m\u00e4ssig st\u00f6render Betrieb qualifizieren, der w\u00e4hrend der \u00fcblichen Arbeitszeiten auftritt und dessen Immissionen bloss vor\u00fcbergehender Natur sind (E. 3). Die Beschwerdef\u00fchrenden haben kein Interesse an der Feststellung, dass ihre offene Einfriedung gem\u00e4ss \u00a7 1 lit. e BVV nicht bewilligungspflichtig ist. Diesbez\u00fcglich besteht keine Unklarheit \u00fcber Rechte und Pflichten. Der Beschwerdegegner kann keinen R\u00fcckbau der offenen Einfriedung verlangen (E. 4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:55:18", "Checksum": "73c6cd1fa4c427896e4d59410b814a76"}