{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "17.01.2019", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2018-00314_17-01-2019.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=218943&W10_KEY=4478012&nTrefferzeile=16&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "690e4807b626823072895f16ca1f0984"}, "Num": [" VB.2018.00314"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 19..2.17.0  VB.2018.00314"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 19..2.17.0  VB.2018.00314"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 19..2.17.0  VB.2018.00314"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Auflage in Baubewilligung betreffend inventarisierten Baum; Grenzabstand; Verkehrssicherheit. Gef\u00e4hrdet ein Bauprojekt ein inventarisiertes Objekt, so hat das Gemeinwesen vorab einen Schutzentscheid zu treffen. Nur wenn eine Gef\u00e4hrdung des inventarisierten Objekts durch das Bauvorhaben von vornherein ausgeschlossen werden kann, besteht keine Veranlassung, \u00fcber Schutzw\u00fcrdigkeit und -umfang des Inventarobjekts zu entscheiden (E. 3.2.1). Mit der Auflage, dass die Bauarbeiten den inventarisierten Baum nicht beeintr\u00e4chtigen d\u00fcrfen, schuf die Baubewilligungsbeh\u00f6rde die Voraussetzungen, um vor dem Schutzentscheid die Baubewilligung \u00fcberhaupt erteilen zu k\u00f6nnen (E. 3.3). Die Umsetzung der Auflage macht keine konzeptionelle \u00dcberarbeitung des Bauprojekts n\u00f6tig. Die zwei Baumgutachten besagen, dass das vorgesehene Untergeschoss in dieser Form gebaut werden kann, ohne den Erhalt des Baums (Schutzziel) zu gef\u00e4hrden (E. 3.5). Nach einem fehlerhaften Querstrich in einem bewilligten Bauplan ist \u00a7 269 PBG verletzt. Die Berichtigung im Rekursverfahren mittels Einreichung eines korrekten Plans war zul\u00e4ssig (E. 4.2). Die Grenzmauer ist kein abstandspflichtiger Geb\u00e4udeteil im Sinn von \u00a7 269 PBG (E. 4.3). Die Ausfahrt unterschreitet die vorgeschriebene Sichtweite gem\u00e4ss Verkehrssicherheitsverordnung. Die Abweichung ist gerechtfertigt (E. 5).  Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:56:10", "Checksum": "18034b67251f6f7c9b16bec6d0f5b075"}