{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "19.12.2018", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2018-00315_19-12-2018.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=218867&W10_KEY=4478012&nTrefferzeile=43&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "33bbeb7de581de1167895912de0f986d"}, "Num": [" VB.2018.00315"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 18..2.19.1  VB.2018.00315"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 18..2.19.1  VB.2018.00315"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 18..2.19.1  VB.2018.00315"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Inventarentlassung | Provokationsbegehren/Inventarentlassung: Verwirkungsfrist; Nichtunterschutzstellungsentscheid; Gutachten; Ermessen der Gemeinde. Wird ein Provokationsbegehren gestellt, entscheidet das Gemeinwesen sp\u00e4testens innert Jahresfrist \u00fcber die Unterschutzstellung. Dabei handelt es sich um eine Verwirkungsfrist (E. 3.1). Nach Fristablauf ist die Folge nicht automatisch die definitive, unanfechtbare Nichtunterschutzstellung, sondern es resultiert daraus ein Nichtunterschutzstellungsentscheid. Dieser muss in geeigneter Weise den zur Anfechtung legitimierten Nachbarn und Vereinigungen mitgeteilt werden, damit diese von ihren Rechten Gebrauch machen und den Entscheid materiell anfechten k\u00f6nnen (E. 3.2). F\u00fcr die Kl\u00e4rung der denkmalpflegerischen Bedeutung einer Baute kann ein Fachgutachten eingeholt werden. Ein solches hat vollst\u00e4ndig, nachvollziehbar und schl\u00fcssig zu sein. Die vorliegende Stellungnahme gen\u00fcgt diesen Anforderungen nicht (E. 4). Im Fall eines Verzichts auf die Unterschutzstellung eines wichtigen Zeugen hat die Gemeinde ihre Denkmalpflegestrategie unter Verweis auf vergleichbare, bereits unter Schutz gestellte Objekte darzulegen sowie unter Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsgesichtspunkten unterschiedlich weitreichende Schutzanordnungen vertieft zu pr\u00fcfen. Dabei bestehen in verschiedener Hinsicht Beurteilungsspielr\u00e4ume, welche in erster Linie von ihr auszuf\u00fcllen sind. Wo wie hier wesentliche Elemente des Sachverhalts fehlen, durfte die Vorinstanz, welche eine Ermessenskontrolle durchf\u00fchren muss, die Sache an diese zur\u00fcckweisen (E. 5). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:56:00", "Checksum": "13fcfca7b32e100cd4c26faf0ab0c958"}