{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "04.10.2018", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2018-00346_04-10-2018.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=218616&W10_KEY=4478013&nTrefferzeile=66&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "20467952b3f0d816f38f8001804b5b28"}, "Num": [" VB.2018.00346"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 18..2.04.1  VB.2018.00346"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 18..2.04.1  VB.2018.00346"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 18..2.04.1  VB.2018.00346"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Submission. Eignung. Muss-Kriterien. Die Mitbeteiligte offerierte nur f\u00fcr das Grundfahrzeug eine dreij\u00e4hrige Garantie, f\u00fcr den Innenausbau jedoch nur eine zweij\u00e4hrige. Die Auslegung der Ausschreibungsbedingungen, dass die dreij\u00e4hrige Garantie nur f\u00fcr das Grundfahrzeug gelte, liegt noch innerhalb des rechtlich Zul\u00e4ssigen (E. 3.2.1). Werden einzelne Muss-Kriterien nicht erf\u00fcllt, so f\u00fchrt dies nicht zwingend zum Ausschluss aus dem Verfahren. Selbst wenn auch f\u00fcr den Innenausbau des Grundfahrzeugs eine dreij\u00e4hirge Garantie erforderlich gewesen w\u00e4re, so h\u00e4tte die Mitbeteiligte diese Anforderungen weitgehend erf\u00fcllt. Ein Ausschluss der Mitbeteiligten erscheint somit nicht als zwingend (E. 3.2.2). Es ergibt sich kein Hinweis auf die Nichterf\u00fcllung weiterer Musskriterien durch die Mitbeteiligte (3.3). Der Vergabebeh\u00f6rde kommt bei der Festlegung und Bewertung der Erf\u00fcllung der Zuschlagskriterien ein erhebliches Ermessen zu. Die von der Vergabebeh\u00f6rde konkret gew\u00e4hlte Bewertungsmethode ist nicht zu beanstanden (4.1). Auch die Erf\u00fcllung verschiedener Wunschkriterien durch die Mitbeteiligte hat die Beschwerdegegnerin nicht zu Unrecht bejaht. Die Mitbeteiligte erh\u00e4lt ebenso wie die Beschwerdef\u00fchrerin die Maximalnote 5 (E. 4.2). Aus dem eingereichen Preisblatt ergibt sich eindeutig, wie sich der Endpreis der Mitbeteiligten zusammensetzte. Auch die Preisbereinigung der Beschwerdegegnerin erfolgte im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums. Somit erweist sich auch die R\u00fcge der Beschwerdef\u00fchrerin bez\u00fcglich des Preises der Mitbeteiligten als unbegr\u00fcndet (E. 5). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:55:23", "Checksum": "e07936fc6e5bc17675c8d077ab2c6cdc"}