{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2018-08-06", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2018-00350_2018-08-06.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=218423&W10_KEY=13823226&nTrefferzeile=62&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "de53808971f6e993002b0acaef68051c"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2018.00350"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 06.08.2018  VB.2018.00350"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 06.08.2018  VB.2018.00350"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 06.08.2018  VB.2018.00350"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Verbot von Abgebotsrunden; Versp\u00e4tung der diesbez\u00fcglichen R\u00fcge. Bewertung der Zuschlagskriterien; Offertbereinigung. Das Vorgehen der Vergabestelle, welches den Anbietenden eine weit offenstehende \u00dcberarbeitung ihrer Angebote auch in preislicher Hinsicht mit dem offensichtlichen Ziel der Kosteneinsparung erm\u00f6glichte, steht im klaren Widerspruch zum Verbot von Abgebotsrunden (E. 4.3.3). Die Beschwerdef\u00fchrerin h\u00e4tte jedoch die Obliegenheit gehabt, das Vorgehen fr\u00fchzeitig zu beanstanden; sie durfte nicht abwarten, ob der Vergabeentscheid f\u00fcr sie positiv ausf\u00e4llt, und andernfalls mit Beschwerde dessen Unrechtm\u00e4ssigkeit geltend machen (4.3.4). Die Begr\u00fcndung des Vergabeentscheids kann im Rahmen der Beschwerdeantwort erg\u00e4nzt werden (E. 5.2). Bei Festlegung und Bewertung der Zuschlagskriterien verf\u00fcgt die Vergabebeh\u00f6rde \u00fcber einen erheblichen Beurteilungsspielraum (E. 6.1). Soweit jedoch kein Grund f\u00fcr eine Schlechterbewertung der Beschwerdef\u00fchrerin gegen\u00fcber der Mitbeteiligten ersichtlich ist, ist die Punktevergabe zu korrigieren (E. 6.4). Die Durchf\u00fchrung einer gen\u00fcgenden Offertbereinigung stellt vorliegend eine Rechtspflicht der Vergabebeh\u00f6rde dar; zwecks Vergleichbarkeit der Angebote waren hierbei Aufrechnungen vorzunehmen (E. 6.7). Bewertung des Zuschlagskriteriums \"J\u00e4hrlich wiederkehrende Kosten\" (E. 6.8). Die Korrektur der Angebotsbewertung \u00e4ndert nichts an der Rangfolge der Anbietenden (E. 6.9). Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen nach Unterlieger- und Verursacherprinzip (E. 8). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 02:01:14", "Checksum": "4e0110571e9950bb82e0ae743da5ec93"}