{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2018-10-24", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2018-00360_2018-10-24.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=218777&W10_KEY=13823225&nTrefferzeile=29&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "1cc56d4d586a6796f5fd0ddc7b5122f1"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2018.00360"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 24.10.2018  VB.2018.00360"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 24.10.2018  VB.2018.00360"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 24.10.2018  VB.2018.00360"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Niederlassungsbewilligung\r(Widerruf) | [Widerruf der Niederlassungsbewilligung eines seit dem achten Lebensjahr in der Schweiz lebenden Ausl\u00e4nders wegen Straff\u00e4lligkeit.] Der Widerrufsgrund ist mit der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 23 Monaten erf\u00fcllt (E. 2.2.). Der Beschwerdef\u00fchrer ist wiederholt straff\u00e4llig geworden und hat mit seinem verantwortungslosen Fahrverhalten andere Verkehrsteilnehmer an Leib und Leben gef\u00e4hrdet, es besteht somit ein grosses \u00f6ffentliches Interesse an seiner Fernhaltung (E. 4.2.2.). Der Beschwerdef\u00fchrer war nie auf Sozialhilfe angewiesen und weist erhebliche Schulden auf. Trotz langer Aufenthaltsdauer und der Tatsache, dass er den Grossteil seiner Kindheit in der Schweiz verbracht, hier Schulen besucht und hier wohl ein markanter Anteil der Sozialisierung stattgefunden hat, ist der Beschwerdef\u00fchrer weder sozial noch wirtschaftlich so integriert, wie es zu erwarten w\u00e4re (E. 5.1).  Eine R\u00fcckkehr erscheint dem Beschwerdef\u00fchrer zumutbar (E. 5.2) und er hat die Trennung von seiner Lebenspartnerin und seinem Sohn hinzunehmen (E. 5.3). K\u00fcrzung der Kostennote (E. 6.3). Abweisung. Abweichende Meinung der Gerichtsschreiberin, die der Ansicht ist, dass die Beschwerde h\u00e4tte gutgeheissen werden m\u00fcssen."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 02:03:33", "Checksum": "a8359639ffd37dfa39f6b12c552344bb"}