{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2018-08-22", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2018-00405_2018-08-22.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=218472&W10_KEY=13823226&nTrefferzeile=36&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "9dcaaf4b7d61234e5f06d931ef6f3b2b"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2018.00405"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 22.08.2018  VB.2018.00405"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 22.08.2018  VB.2018.00405"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 22.08.2018  VB.2018.00405"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen EU/EFTA | Aufenthaltsbewilligungen EU/EFTA zur erwerbslosen Wohnsitznahme; Wiedererw\u00e4gungsgesuch. [Der deutsche Beschwerdef\u00fchrer und dessen aus der Mongolei stammende Ehefrau sowie der gemeinsame Sohn der Eheleute erhielten gest\u00fctzt auf die freiz\u00fcgigkeitsrechtlichen Bestimmungen Aufenthaltsbewilligungen EU/EFTA. Diese wurden rechtskr\u00e4ftig widerrufen, nachdem der Beschwerdef\u00fchrer seine Arbeitnehmereigenschaft verloren hatte. Inzwischen hat die Ehefrau eine Erwerbst\u00e4tigkeit aufgenommen und bezieht die Familie keine Sozialhilfe mehr.] Da der Standpunkt des Kindes durch seine Eltern in das Verfahren eingebracht werden konnte und auch aufgrund des noch jungen Alters des Kindes erscheint die beantragte Anh\u00f6rung des Kindes nicht angezeigt (E. 2). Die Wiedererw\u00e4gung von Verwaltungsentscheiden ist nicht beliebig zul\u00e4ssig und bedarf einer wesentlichen Ver\u00e4nderung der Sach- oder Rechtslage (E. 4.2).  Damit bleibt im vorliegenden Verfahren zu pr\u00fcfen, ob den Beschwerdef\u00fchrenden Aufenthaltsbewilligungen EU/EFTA zur erwerbslosen Wohnsitznahme bzw. im Familiennachzug neu zu erteilen waren, nachdem die mongolische Ehefrau eine Erwerbst\u00e4tigkeit aufgenommen und der Sozialhilfebezug endete (E. 4.4). Eine Aufenthaltsbewilligungen EU/EFTA zur erwerbslosen Wohnsitznahme ist nur zu erteilen, wenn gen\u00fcgend finanzielle Mittel vorhanden sind, so dass weder Sozialhilfe noch Erg\u00e4nzungsleistungen in Anspruch genommen werden m\u00fcssen (E. 5.2). Die Losl\u00f6sung von der Sozialhilfe erfolgte vorliegend prim\u00e4r aufgrund des Ablaufes der migrationsamtlich angesetzten Ausreisefrist und nicht aufgrund einer verbesserten Einkommenssituation. Angesichts der knappen und unsicheren finanziellen Verh\u00e4ltnisse erscheint keineswegs gesichert, dass das gegenw\u00e4rtige Familieneinkommen auf Dauer den Existenzbedarf der Familie deckt, zumal diese derzeit auch nicht in einer bedarfsgerechten Wohnung leben (E. 5.3 ff.). Hinzu kommt, dass der von den Vorinstanzen zumindest konkludent gew\u00e4hrte prozedurale Aufenthalt nach demWiderruf ihrer Bewilligung nicht dazu diente, der aus einem Drittstaat stammenden Ehefrau die Aufnahme einer Erwerbst\u00e4tigkeit zu erm\u00f6glichen und die Statuierung eines Aufenthaltsrechts des Beschwerdef\u00fchrers aufgrund der von seiner Ehefrau inzwischen aufgenommenen Erwerbst\u00e4tigkeit auf eine freiz\u00fcgigkeitsrechtlich nicht vorgesehenen Nachzug von (hier nicht mehr aufenthaltberechtigten) EU-B\u00fcrgern durch (hier ebenfalls nicht aufenthaltsberechtigte) Drittstaatsangeh\u00f6rige hinauslaufen w\u00fcrde (E. 5.8).\r\rZumutbarkeit einer R\u00fcckkehr der Familie nach Deutschland unter Ber\u00fccksichtigung des Kindswohls (E. 5.9).\r\rAusgangsgem\u00e4sse Regelung der Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen, Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege sowie Rechtsmittelbelehrung (E.  6 und 7).\r\rAbweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 02:01:46", "Checksum": "936de030c9c9dfcfa2a6b9a01d6667d8"}