{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2019-02-28", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2018-00408_2019-02-28.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=219033&W10_KEY=13823222&nTrefferzeile=36&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "312effd279d7514b8971f5998b57898c"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2018.00408"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 28.02.2019  VB.2018.00408"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 28.02.2019  VB.2018.00408"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 28.02.2019  VB.2018.00408"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Bewilligung einer Indach-Photovoltaikanlage auf kantonal und kommunal inventarisiertem Geb\u00e4ude in einem durch das ISOS gesch\u00fctzten Weiler; ungen\u00fcgende Feststellung des Sachverhalts. Im Kanton Z\u00fcrich ist eine Bewilligungspflicht f\u00fcr Solaranlagen in Kernzonen vorgesehen; eine solche ist auch f\u00fcr Solaranlagen auf Kultur- und Naturdenkm\u00e4lern von kantonaler und nationaler Bedeutung vorgeschrieben (E. 3.1.2). Eine negative Pr\u00e4judizierung f\u00fcr die Folgeentwicklung eines gesch\u00fctzten Ortsbilds durch die Bewilligung einer Solaranlage ist nicht auszuschliessen (E. 3.2). Eine Solaranlage in einem durch das ISOS gesch\u00fctzten Weiler mit Erhaltungsziel A  darf ein solches Schutzobjekt nicht wesentlich beeintr\u00e4chtigen (E. 3.3.1). Die kantonale oder kommunale Inventarisierung begr\u00fcndet eine Vermutung der Schutzw\u00fcrdigkeit der verzeichneten Objekte, mit der sich die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde auseinanderzusetzen hat. Ist ein im ISOS enthaltenes Schutzobjekt bei der Erteilung einer kommunalen Baubewilligung tangiert, ist eine Interessenabw\u00e4gung im Licht der Heimatschutzinteressen vorzunehmen (E. 3.3.2). Die Frage nach der Beeintr\u00e4chtigung \u00fcberwiegender \u00f6ffentlicher Interessen im Zusammenhang mit der Inventarisierung l\u00e4sst sich nicht ohne Kenntnis der Qualit\u00e4t des Schutzobjekts beurteilen. Relevant ist die optische Wirkung aus der N\u00e4he sowie aus der Ferne. Der diesbez\u00fcgliche Sachverhalt erweist sich als nicht ausreichend festgestellt (E. 3.3.3 f.; E. 3.4). Teilweise Gutheissung und R\u00fcckweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 02:07:34", "Checksum": "47ff13016a55f000d069e21a8321e9ba"}