{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2019-01-29", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2018-00464_2019-01-29.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=218989&W10_KEY=13823222&nTrefferzeile=85&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "4aa99de05ecd04cb4cab857d1eb0e36f"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2018.00464"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 29.01.2019  VB.2018.00464"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 29.01.2019  VB.2018.00464"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 29.01.2019  VB.2018.00464"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Dienstaltersgeschenk/Wiedererw\u00e4gungsgesuch | [F\u00fcr den Beschwerdef\u00fchrer wurde bei seinem Wiedereintritt als Mitarbeiter der Universit\u00e4t Z\u00fcrich ein fiktives Eintrittsdatum festgelegt. Bei seiner ordentlichen Pensionierung im Jahr 2017 verpasste er das Dienstaltersgeschenk f\u00fcr 20 Dienstjahre um wenige Monate. Mit seinem Wiedererw\u00e4gungsgesuch betreffend fiktives Eintrittsdatum macht er die Anrechnung fr\u00fcherer Tutoraten in den 1970er-Jahren geltend.] Die Aufforderung der Beschwerdegegnerin, der Beschwerdef\u00fchrer solle best\u00e4tigen, dass es sich bei den fraglichen Tutoraten um solche im Rahmen einer Semesterassistenz handle, damit sie seinem Wiedererw\u00e4gungsantrag stattgeben k\u00f6nne, kann nicht als Zusicherung f\u00fcr die Ausrichtung des Dienstaltersgeschenks betrachtet werden (E. 3.3). Zwar ist die Anstellungsverf\u00fcgung unangefochten in Rechtskraft erwachsen; es ist jedoch fraglich, ob die Rechtskraftwirkung auch das fiktive Eintrittsdatum mitumfasst. Dies bedarf vorliegend keiner abschliessenden Beurteilung, weil ein R\u00fcckkommensgrund ohnehin zu bejahen ist (E. 3.4). Die Voraussetzungen f\u00fcr eine Wiedererw\u00e4gung sind erf\u00fcllt. In dieser Konstellation \u00fcberwiegt das Interesse des Beschwerdef\u00fchrers an einer richtigen Rechtsanwendung jenes der Beschwerdegegnerin am Vertrauensschutz und der Rechtssicherheit (E. 3.5). Der Beschwerdef\u00fchrer vermag das Vorliegen vorg\u00e4ngiger Tutoratsanstellungen - mittels seines individuellen Kontos bei der AHV-Ausgleichskasse, Testatheften und aktenkundigen Auszugs aus einer Festschrift - hinreichend zu belegen (E. 4). Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:30:27", "Checksum": "04515f46683e30454812575830bb13ed"}