{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2019-05-09", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2018-00467_2019-05-09.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=219233&W10_KEY=13823221&nTrefferzeile=16&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "48e5c1a44c138927cff84c0595d1d8f5"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2018.00467"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 09.05.2019  VB.2018.00467"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 09.05.2019  VB.2018.00467"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 09.05.2019  VB.2018.00467"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Nachtr\u00e4gliche Baubewilligung f\u00fcr diverse Kleinbauten neben inventarisiertem Wohnhaus: Frage der Verfahrenseinleitung; Einhaltung der Bauvorschriften; Erteilung Ausnahmebewilligung. Bestehen Anhaltspunkte, dass ein bewilligungspflichtiger Sachverhalt vorliegen k\u00f6nnte, hat die Baubeh\u00f6rde ein Bewilligungsverfahren einzuleiten. Das Nichteinleiten eines Baubewilligungsverfahrens setzt einen klaren Fall voraus, bei welchem von vornherein gesagt werden kann, dass kein Interesse der \u00d6ffentlichkeit oder der Nachbarn an einer vorg\u00e4ngigen Kontrolle besteht. Die Befreiung von der Bewilligungspflicht entbindet allerdings nicht von der Pflicht, die Vorschriften des materiellen Rechts einzuhalten. Wird der Baubeh\u00f6rde ein baurechtswidriger Zustand zur Kenntnis gebracht, kann sie daher nicht unter dem Hinweis, f\u00fcr die fragliche Baute bestehe keine Bewilligungspflicht, auf weitere Untersuchungen verzichten (E. 3.3). Das Baurekursgericht sch\u00fctzte die nachtr\u00e4gliche Baubewilligung f\u00fcr die Miststockumrandung ohne weitere Erw\u00e4gungen im angefochtenen Entscheid. Da der Beschwerdef\u00fchrer seinen Einwand im Rekursverfahren nicht erhoben hatte, ist nicht zu beanstanden, dass der Rekursentscheid diesbez\u00fcglich keine pr\u00e4zisierenden Ausf\u00fchrungen enth\u00e4lt (E. 5.3).  Die Frage, ob die Vorgartengestaltung den gestalterischen Anforderungen des inventarisierten Geb\u00e4udes und der Kernzone gen\u00fcgt, kann im vorliegenden Fall nur im Rahmen einer Gesamtbetrachtung beurteilt werden. Die Einhaltung der gestalterischen Vorgaben des Planungs- und Baugesetzes ist im Zusammenhang mit Objekten des Natur- und Heimatschutzes ausdr\u00fccklich unabh\u00e4ngig vom Erfordernis eines Baubewilligungsverfahrens sicherzustellen. Eine Beschr\u00e4nkung auf den j\u00fcngst neu gestalteten Bereich erweist sich daher als rechtswidrig (E. 6.3). Ob eine fr\u00fchere Ver\u00e4nderung baurechtlich beurteilt worden war, ist den Akten nicht zu entnehmen (E. 6.4). Das Baurekursgericht hat die erteilte Ausnahmebewilligung des Saunageb\u00e4udes zu Recht aufgehoben.Sachumst\u00e4nde, die in einer Vielzahl von F\u00e4llen angef\u00fchrt werden k\u00f6nnten, verm\u00f6gen eine Ausnahmebewilligung nicht zu rechtfertigen (E. 7.3).\r\rTeilweise Gutheissung und (Sprung-)R\u00fcckweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 02:13:25", "Checksum": "118f453d11fa48e945d4f5420e76850f"}